Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in den Gemarkungen Pfungstadt, Eich, Eschollbrücken und Hahn
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.05.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplans anerkannt und formell als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pfungstadt trat mit Genehmigung vom 01.05.1981 in Kraft. Seither wurden nach Erfordernis teilbereichsbezogene Änderungen vorgenommen. Mittlerweile stellt der wirksame FNP die städtebauliche Entwicklung der Stadt Pfungstadt nur noch unzureichend dar. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll daher gemäß § 5 Abs. 1 BauGB unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung, für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Stadtteile die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt werden. Im FNP sind insbesondere Bauflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbe, öffentliche Gemeinbedarfseinrichtungen, wichtige Verkehrstrassen, Grün- und Freiflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft und Wasserflächen darzustellen. Damit gibt der FNP als vorbereitender Bauleitplan die Leitlinien für die zukünftige Nutzung von Grund und Boden vor. Gleichzeitig formuliert er die Vorgaben für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung, die gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans betrifft das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Pfungstadt in den Gemarkungen Pfungstadt, Eich, Eschollbrücken und Hahn und ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Begründung und Planteilen (zeichnerische Darstellungen) und die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, in der Zeit vom
05.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während des o.g. Zeitraums im Internet auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt veröffentlicht werden unter https://www.pfungstadt.de ® Bürgerservice ® Neues aus dem Rathaus ® Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“.
Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches.
Die Unterlagen sind ferner auf dem zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r veröffentlicht.
Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
- Umweltbericht als Teil der Begründung mit Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung, der Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands sowie der Schutzgüter, der landschaftsplanerischen Zielsetzung für die Siedlungsentwicklung, dem Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, der Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung, der geplanten Maßnahmen zur Überwachung möglicher Auswirkungen bei der Umsetzung der Planung auf die Umwelt.
- Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:
- Informationen zu Vorranggebieten Regionaler Grünzug und Landwirtschaft sowie zu den Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft, für die Forstwirtschaft, für den Grundwasserschutz, für den vorbeugenden Hochwasserschutz, für besondere Klimafunktion sowie für oberflächennahe Lagerstätten;
- Alternativenvergleich hinsichtlich der Notwendigkeit einer Inanspruchnahme und Umwandlung von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen mit hoher Wertigkeitsstufe oder als Wald genutzter Flächen zu Siedlungsflächen;
- Umgang mit der Inanspruchnahme von Vorranggebieten für Landwirtschaft;
- sparsamer Umgang mit dem Boden, flächensparende und verdichtete Bauweise (insbesondere innerstädtisch; nach § 1a Abs. 2 BauGB), Sicherung landwirtschaftlicher Flächen und nachhaltige Landwirtschaft;
- Darstellung zur Entwicklung von Natur- und Landschaft, Übernahme von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen sowie Darstellung von Entwicklungsschwerpunkten für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, Hinweis dass naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen verstärkt im Wald durchgeführt werden sollten, um Verlust landwirtschaftlich wertvoller Nutzflächen (Vorrangfläche für die Landwirtschaft nach dem Regionalplan Südhessen und dem Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen) einzugrenzen;
- Informationen zum Artenschutz, ob Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG relevant sind (z.B. bezügl. Zauneidechsen, Feldhamster, Avifauna, Offenland-Vogelarten) und wie mit den Belangen Artenschutz auf der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung umgegangen werden kann, Erfordernis eines ornithologischen Gutachtens;
- Naturschutzfachliche Bedenken gegen die Darstellung der geplanten Ortsumgehung Echollbrücken / Eich;
- Berücksichtigung der im Hessischen WRRL-Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm 2015 – 2021 (Entwurf) enthaltenen Vorgaben und Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Modau und Sandbach sowie Hinweis auf die vom Wasserverband Modaugebiet beauftragte Gewässerentwicklungsplanung „Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Umsetzungsplanung im Einzugsgebiet der Modau“ (Mai 2012);
- Wasserwirtschaftliche Bedeutung der Oberflächengewässer (Modau, Sandbach sowie sonstige Gräben und Bäche), Hinweis auf Gewässerrandstreifen;
- Darstellung der Wasserschutzgebiete und des Überschwemmungsgebiets der Modau;
- Hinweis auf Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“
- Darstellung altlastenverdächtiger Flächen und Berücksichtigung Bodenschutz;
- Abstandsregelungen zum Immissionsschutz bei Heranrücken von Wohnnutzung an lärmbelastete Verkehrsflächen sowie landwirtschaftliche Anwesen (z.B. Schweinemastbetrieb);
- Auswirkungen von gewerblichen Anlagen oder entsprechend genutzten bzw. geplanten Flächen auf die geplanten Potenzialflächen sowie Angaben über mögliche Auswirkungen von Lärm, insbesondere Verkehrslärm, Lufthygiene (Geruch, Staub), und Klima;
- Hinweis auf Störfall-Betriebe Geltungsbereich im Geltungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV);
- Hinweise auf vorhandene Bodendenkmäler.
Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bei der Stadtverwaltung Pfungstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Es wird durch die Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der v.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, z.B. durch Niederschrift oder papierschriftlich,
- Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist,
- durch zusätzliche öffentliche Auslegung der Entwurfsplanungen als Papierausfertigungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen besteht; die Öffentlichkeit wird somit durch die Veröffentlichung im Internet und parallele öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich an der Planung beteiligt. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten Entwurfsunterlagen erfolgt im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt Zimmer 207, während folgender Dienststunden:
Montag, Dienstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung; dort werden die Entwurfsunterlagen zum während der Auslegungsfrist zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.
- Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Ingenieurbüro IP-Konzept in Lautertal übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Pfungstadt, den 02.06.2025
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch
Bürgermeister

Abbildung Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster zur Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs für die Neufassung des Flächennutzungsplans in den Gemarkungen Pfungstadt, Eich, Eschollbrücken, Hahn, Darstellung ohne MaßstabKartenquelle: HLBG (2024): Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation