Verwaltung

Nebenwasserzähler

Nebenwasserzähler

Neuanschluss/Umbau

Antrag (ANZ01) bei erstmaligem Einbau eines Nebenwasserzählers/Umbau der privaten Wasserleitung.

Verwendung:
Bauzwecke-/Landwirtschaft-/Produktion ohne Kanalanschluss

Abnahme Wasserzähler:
Bei erstmaligem Einbau eines privaten Wasserzählers wird die Verwendung durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke geprüft und abgenommen.

Terminvergabe:
Stadtwerke/Wasserwerk
Fax: 06157 988-1591 
E-Mail: wasserwerk@pfungstadt.de

Wechsel/Ausbau

Antrag (ANZ02) zur An-/Abmeldung eines privaten Wasserzählers.

Hinweis:
Wird ein privater Wasserzähler über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, ist eine erneute Abnahme notwendig. 

Einbau

Der Einbau eines privaten Wasserzählers kann durch eine Fachfirma oder durch den Eigentümer erfolgen. Private Wasserzähler können im Handel erworben werden.

Eichgültigkeit (Abrechnungszeitraum)

Die Eichgültigkeitsdauer bei Kaltwasserzählern beträgt sechs Jahre.
Ist die Eichgültigkeit abgelaufen, müssen die privaten Wasserzähler vom Eigentümer ausgewechselt werden.

Der alte Wasserzähler ist zwecks eventueller Kontrolle ein Jahr aufzubewahren.

Abrechnung

Neue Wasserzähler werden erstmalig in der nächsten Jahresabrechnung (Januar) berücksichtigt.
Ist die Eichgültigkeit Ihres alten Nebenwasserzählers abgelaufen, so erfolgt keine weitere Abrechnung.
Für die Neuanmeldung (Zählerwechsel) verwenden Sie den Antrag (ANZ02).

Ablesung

Für die Jahresablesung werden Ende des Jahres Ablesekarten versendet.

Hinweis

Eine Abrechnung "Erstattung Schmutzwasser" erfolgt nur über einen geeichten und uns gemeldeten Wasserzähler.

Bescheid

Bei Fragen können Sie gerne die telefonische Beratung nutzen - siehe KONTAKT.

Zahlungsverkehr

Bei Fragen/Änderungen bezüglich Bankbuchungen, Ein- oder Auszahlungen, Kontoauszügen, oder Bankkontoänderungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.