Nebenwasserzähler
Nebenwasserzähler
Neuanschluss/Umbau
Antrag (ANZ01) bei erstmaligem Einbau eines Nebenwasserzählers/Umbau der privaten Wasserleitung.
Verwendung:
Bauzwecke-/Landwirtschaft-/Produktion ohne Kanalanschluss
Abnahme Wasserzähler:
Bei erstmaligem Einbau eines privaten Wasserzählers wird die Verwendung durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke geprüft und abgenommen.
Terminvergabe:
Stadtwerke/Wasserwerk
Fax: 06157 988-1591
E-Mail: wasserwerk@pfungstadt.de
Wechsel/Ausbau
Antrag (ANZ02) zur An-/Abmeldung eines privaten Wasserzählers.
Hinweis:
Wird ein privater Wasserzähler über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, ist eine erneute Abnahme notwendig.
Einbau
Der Einbau eines privaten Wasserzählers kann durch eine Fachfirma oder durch den Eigentümer erfolgen. Private Wasserzähler können im Handel erworben werden.
Eichgültigkeit (Abrechnungszeitraum)
Die Eichgültigkeitsdauer bei Kaltwasserzählern beträgt sechs Jahre.
Ist die Eichgültigkeit abgelaufen, müssen die privaten Wasserzähler vom Eigentümer ausgewechselt werden.
Der alte Wasserzähler ist zwecks eventueller Kontrolle ein Jahr aufzubewahren.
Abrechnung
Neue Wasserzähler werden erstmalig in der nächsten Jahresabrechnung (Januar) berücksichtigt.
Ist die Eichgültigkeit Ihres alten Nebenwasserzählers abgelaufen, so erfolgt keine weitere Abrechnung.
Für die Neuanmeldung (Zählerwechsel) verwenden Sie den Antrag (ANZ02).
Ablesung
Für die Jahresablesung werden Ende des Jahres Ablesekarten versendet.
Hinweis
Eine Abrechnung "Erstattung Schmutzwasser" erfolgt nur über einen geeichten und uns gemeldeten Wasserzähler.
Bescheid
Bei Fragen können Sie gerne die telefonische Beratung nutzen - siehe KONTAKT.
Zahlungsverkehr
Bei Fragen/Änderungen bezüglich Bankbuchungen, Ein- oder Auszahlungen, Kontoauszügen, oder Bankkontoänderungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.