Hundesteuer
Hundesteuer: An- und Abmeldungen
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Pfungstadt geregelt.
Für die online Anmeldung als auch die online Abmeldung können Sie die folgenden Links verwenden:
Anmeldung eines gefährlichen Hundes/Kampfhundes
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Sie können Ihren Hund, sofern Sie kein Internetzugang oder keine E-Mailadresse besitzen, schriftlich durch ein vorgefertigtes Anmeldeformular (HS01) sowie Abmeldeformular (HS02) anmelden. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt sowie mit den entsprechenden Anlagen bei der Stadt Pfungstadt eingereicht werden.
Die Hundesteuermarke und den Hundesteuerbescheid erhalten Sie von uns, sobald der Vorgang geprüft wurde und der Hund steuerlich bei der Stadt Pfungstadt registriert ist.
Die Hundesteuermarke muss zu jeder Zeit mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Die Höhe der Hundesteuer setzt sich in Pfungstadt wie folgt zusammen:
- für den ersten Hund 48,00 €
- für den zweiten Hund 96,00 €
- für jeden weiteren Hund 108,00 €
- für Listen- und gefährliche Hunde 600,00 €
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund aufgenommen haben oder Sie nach Pfungstadt gezogen sind. Die Hundesteuersatzung sieht eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor. Welpen sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres anzumelden. Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen gelten nicht, wenn es sich um einen Listen- bzw. gefährlichen Hund handelt.