Neues aus dem Rathaus

KlimA & UMWELT

Trockenheit der Gewässer: Allgemeinverfügung


Der Erbsenbach, Riedsbach, Hirschbach, Dilsbach, Ruthsenbach, Apfelbach, Mühlbach, Hegbach und die Semme führen kein Wasser mehr und weisen bereits teilweise tiefe Trockenrisse auf.

Nach aktuellen Rückmeldungen und den zur Verfügung stehenden Informationen durch die Landespegel und die Wettervorhersage für die kommenden Tage, hat sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg dazu entschieden, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. 

Mittels der Allgemeinverfügung wird der Gemeingebrauch (§ 19 WHG) und der Eigentümer- und Anliegergebrauch §§ 26 WHG i.V.m. § 21 WHG beschränkt oder ausgeschlossen. 

Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch Gewässernutzungen, denen eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung und alte Rechte zugrunde liegen, sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird auch durch die Stadt Pfungstadt überwacht.