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Abrechnung "wiederkehrende Straßenbeiträge", Februar 2024

Welche Grundstücke fallen unter die Beitragserhebung im Jahr 2024?  

Im Februar 2024 werden Beitragsbescheide für Grundstücke im

  • Abrechnungsgebiet „Kernstadt Pfungstadt“ und
  • Abrechnungsgebiet „Gewerbegebiet Nord, nördlicher Teil“

versendet. Grundsätzlich ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks, das vom öffentlichen Straßennetz des jeweiligen Abrechnungsgebiets zugänglich ist, beitragspflichtig. Wiederkehrende Straßenbeiträge werden jedoch nur dann erhoben, wenn in dem betroffenen Abrechnungsgebiet auch Investitionen in das Straßennetz stattgefunden haben.

Warum werden die Bescheide für das Jahr 2020 und 2021 erst Anfang 2024 versendet?

Die Stadt hat eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Anlass genommen, um die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge aus dem Jahr 2017 zu überprüfen. Die Beitragssatzung wurde entsprechend der Anmerkungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt angepasst und im Juli 2022 von der Stadtverordnetenversammlung rückwirkend neu beschlossen. Entsprechend der Anmerkungen des Verwaltungsgerichts wurden die Abrechnungsgebietsgrenzen überarbeitet sowie zwei neue Abrechnungsgebiete gebildet. An der Bildung eines einheitlichen Abrechnungsgebietes für die Kernstadt Pfungstadt wurde festgehalten. Nach der Neukalkulation des Beitragssatzes, aufgrund der Veränderung der Abrechnungsgebiete, erfolgte im November der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die ermittelten Beitragssätze.

Der Beitragssatz wurde für den Erhebungszeitraum 2017–2021 im Abrechnungsgebiet 6 (Kernstadt Pfungstadt) auf 0,30 €/m² und im Abrechnungsgebiet 4 (Gewerbegebiet Nord, nördlicher Teil) auf 0,84 €/m² Veranlagungsfläche festgelegt.

Der Beitragssatz ergibt sich aus der Division der umlagefähigen Baukosten (1/5 pro Jahr des 5-Jahreszeitraums) und den gesamten beitragspflichtigen Veranlagungsflächen. Für das Abrechnungsgebiet 6 „Kernstadt Pfungstadt“ werden als umlagefähige Baukosten für die Jahre 2017 bis 2021 die ursprünglich geschätzten Kosten angesetzt, die die Grundlage für den im Jahr 2017 ermittelten Beitragssatz bildeten, abzüglich des Gemeindeanteils. Für das Abrechnungsgebiet 4 „Gewerbegebiet Nord, nördlicher Teil“ wurden die in den Jahren 2017 bis 2021 tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt.

Aufgrund der Veränderung der Abrechnungsgebiete reduzierte sich die beitragspflichtige Gesamtfläche im Abrechnungsgebiet „Pfungstadt Kernstadt“. Die Folge ist ein, im Vergleich zur Beitragssatzsatzung aus dem Jahr 2017, höherer Beitragssatz i. H. v. 0,30 €/m² Veranlagungsfläche. Die bestandskräftigen Bescheide der Jahre 2017–2019 bleiben von dieser Veränderung unberührt.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Straßenbeiträge, die Übersichten der verschiedenen Abrechnungsgebiete sowie alle Satzungen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen finden Sie auf der städtischen Homepage www.pfungstadt.de unter Bürgerservice/Verwaltung/Steuern, Gebühren und Beiträge/Wiederkehrende Straßenbeiträge:

https://www.pfungstadt.de/strassenbeitraege