Neues aus dem Rathaus

Teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gehrengasse/Max-Planck-Straße“, in der Gemarkung Hahn


hier: Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Feststellungsbeschluss zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ wurde am 14.12.2020 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt gefasst. Die o.g. teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wurde am 18.12.2020 dem Regierungspräsidium Darmstadt gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Bescheid vom 01.03.2021, Zeichen: RPDA - Dez. III 31.2- 61 d 02.06/43-2020/4, die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ gemäß § 6 BauGB genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 01.03.2021 hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes rechtswirksam.

Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches der teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplanänderung betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Hahn, Flur 7, Nrn. 39 teilweise (tw.), 38 tw., 36 tw. sowie 35/1 tw. und ist der untenstehenden beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Die Plandarstellung, ohne Maßstabsangabe, wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird der Flächennutzungsplan mit Begründung und Anlagen, der zusammenfassenden Erklärung sowie dem Umweltbericht mit Anlagen ab sofort, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt im Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, 2. OG, Raum 210, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:
Montag - Dienstag:                 von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch:                                  geschlossen
Donnerstag:                             von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:                                      von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Auf Grund der derzeitigen Corona-Beschränkungen wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Terminvereinbarung hingewiesen. Die Termine können über Tel.: +49 (0) 6157/988-1186 oder +49 (0) 6157/988-1170 zu den Dienststunden vereinbart werden.

Zusätzlich können die Unterlagen zur o.g. teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (Flächennutzungsplan mit Begründung und Anlagen, der zusammenfassenden Erklärung und dem Umweltbericht mit Anlagen) der Stadt Pfungstadt auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter http://www.pfungstadt.de/bekanntmachungen oder über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/fl%C3%A4chennutzungsplan eingesehen werden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfungstadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Pfungstadt, den 24.03.2021
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt,
Patrick Koch (Bürgermeister)