Neues aus dem Rathaus

Amtliche bekanntmachung der Stadt Pfungstadt

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt
Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ 


hier: Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss Stadtplanung, Bauen und Immobilienmanagement der Stadt Pfungstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2025, die o.g. Bauleitplanungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 3, mit teilbereichsbezogener Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in diesem Bereich, jeweils als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt. 

Mit der Bauleitplanung sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau eines Fast-Food-Franchise-Systemgastronomie-Unternehmens sowie eines Ladeparks für die eMobilität geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Pfungstadt an der Eschollbrücker Straße, westlich der Retfortstraße und nördlich der Westumgehung, südöstlich angrenzend an ein bereits bestehendes Restaurant der Systemgastronomie sowie einer Tankstelle, die jeweils von der Westumgehung aus angedient werden. Der Geltungsbereich betrifft eine Fläche von rd. 8.005 m², die im südlichen Teil brach liegt und im Norden landwirtschaftlich genutzt wird. 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanungen betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 3, Nr. 163/4, 163/6, 164/11, 164/12, 165/5, 165/7, 166/5, 166/6, 224/3, 239/4, 239/6, 239/7, 239/8 sowie Nr. 171/2 teilweise, 171/3, 172 teilweise und 173 teilweise, der in der nachfolgenden Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie dargestellt ist (unmaßstäbliche Abbildung).Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst flächengleich den Geltungsbereich des Bebauungsplans. 

Abbildung:    Auszug aus dem digitalen Liegenschaftskataster mit Eintragung der Grenze des Geltungsbereichs der Bauleitplanungen (schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie), nicht maßstabsgerecht Kartenquelle:    HLBG (2025): Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation


Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 3 sowie der teilbereichsbezogenen Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans als auch die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während des o.g. Zeitraums im Internet auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt veröffentlicht werden unter https://www.pfungstadt.de ® Bürgerservice ® Neues aus dem Rathaus ® Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“.



Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches.

Die Unterlagen sind ferner auf dem zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r veröffentlicht.

Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.

Die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 3 sowie der teilbereichsbezogenen Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans bestehen aus

  • der gemeinsamen Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Umweltbericht;
  • der Tabelle zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz als Anlage zur Begründung / Umweltbericht;
  • der Bestandskarte als Anlage zur Begründung / Umweltbericht;
  • der Verkehrsuntersuchung als Anlage zur Begründung / Umweltbericht;
  • dem Textteil zum Bebauungsplan;
  • dem Planteil zur Änderung des Flächennutzungsplans im Maßstab 1:5000;
  • dem Planteil mit Nutzungsschablone zum Bebauungsplan im Maßstab 1:1000;
  • dem Planteil zum Bebauungsplan im Maßstab 1:500;
  • der Planzeichenerklärung mit Nutzungsschablone.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird ferner bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

  1. Umweltbericht mit Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, der Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der angewandten Untersuchungsmethoden, dem Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, der Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands sowie der Schutzgüter, der landschaftsplanerischen Zielsetzung, der Beschreibung der schutzgutbezogenen Auswirkungen des Vorhabens und der umweltrelevanten Maßnahmen sowie der geplanten Maßnahmen zur Überwachung möglicher erheblicher Auswirkungen bei der Umsetzung der Planung auf die Umwelt.
  2. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.
  3. Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:
  • Ausgleich für die beanspruchte Fläche des Vorranggebiets „Regionaler Grünzug“
  • Grundwasser / Vorbehaltsgebiet Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete
  • Grundwassermessstellen
  • Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried
  • Niederschlagswassernutzung
  • Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz
  • Nachsorgender und vorsorgender Bodenschutz, Kampfmittel, Altlasten
  • Erdwärme
  • Strahlenschutz, Immissionsschutz
  • Rohstoffsicherung / Bergbau
  • Landwirtschaft
  • Artenschutz und Vermeidungsmaßnahmen
  • Eingriffe in Natur und Landschaft, Kompensation / Ausgleichsbilanzierung
  • Ausbau erneuerbarer Energien
  • Verkehrsentwicklung und Verkehrslärm

Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bei der Stadtverwaltung Pfungstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Es wird durch die Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der v.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, z.B. durch Niederschrift oder papierschriftlich,
  3. Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne (Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist,
  4. durch zusätzliche öffentliche Auslegung der Entwurfsplanungen als Papierausfertigungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen besteht; die Öffentlichkeit wird somit durch die Veröffentlichung im Internet und parallele öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich an der Planung beteiligt. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten Entwurfsunterlagen erfolgt im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt Zimmer 207, während folgender Dienststunden:

Montag, Dienstag:      von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:                von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                         von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

nach vorheriger Terminvereinbarung; dort werden die Entwurfsunterlagen während der Auslegungsfrist zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zu den Bauleitplänen (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen des Bebauungsplans) Bezug genommen wird, zu den v. g. Dienststunden im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt, eingesehen werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Ingenieurbüro IP-Konzept in Lautertal übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Pfungstadt, den 27.06.2025

Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch
Bürgermeister