Neues aus dem Rathaus

Amtliche bekanntmachung der Stadt Pfungstadt

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt 


hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 19.09.2022 den Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Rügnerstraße“, 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil zum Bebauungsplan und dazugehörigen Begründung sowie der Bestandskarte (als Anlage zur Begründung), als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit i. S. d. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Rügnerstraße“, 1. Änderung, bestehend aus den vorgenannten Bestandteilen, ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt. 

Der Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Rügnerstraße“, 1. Änderung, kann im Stadthaus der Stadt Pfungstadt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung (2. Obergeschoss), Raum 210, Kirchstraße 12 - 14 in Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:

Montag, Dienstag:         von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch:                         geschlossen
Donnerstag:                    von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:                             von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie geänderte Öffnungszeiten möglich sind, die von den o.g. Öffnungszeiten abweichen können. Weiterhin wird um vorzeitige telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Satzungsunterlagen und um Beachtung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) gebeten. 

Zusätzlich können die Unterlagen zum o.g. Bebauungsplan auch auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches/ eingesehen werden. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße / Rügnerstraße“, 1. Änderung, beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 1, Nrn. 1133/1 und 2224 (teilweise) und umfasst eine Fläche von rund 6.069 m². Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße / Rügnerstraße“, 1. Änderung, ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen (strichlierte Umgrenzung, keine Maßstabsangabe). Die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung. 

Hinweise:
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Pfungstadt beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfungstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. 

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan nach den Maßgaben der Hauptsatzung der Stadt Pfungstadt in Kraft. 

Pfungstadt, den 31.10.2022

Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt,
Patrick Koch (Bürgermeister)