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Schiedsamt Pfungstadt
Schiedsamt Pfungstadt
Allgemeines zum Schiedsamt und zu Schiedsverfahren
In Pfungstadt gibt es ein Schiedsamt. Schiedsmann ist Herr Joachim Klentzky, vertreten wird er von Herrn Thomas Kurth.
Joachim Klentzky
0175 - 6196371
schiedsamt@pfungstadt.deZuständigkeit des Schiedsamts
Das wichtigste Leitmotiv der Schiedspersonen lautet: „Schlichten statt richten“.
Schiedsämter dienen dazu, Gerichte zu entlasten und Streitigkeiten möglichst außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen.Zuständig ist in der Regel das Schiedsamt des Bezirks, in dem die gegnerische Partei ihren Wohnsitz hat.
In bestimmten Fällen im Bereich des strafrechtlichen Privatklageverfahrens ist der Gang zum Schiedsamt sogar verpflichtend, bevor eine Klage vor Gericht möglich ist. Dies betrifft insbesondere folgende Delikte:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt vorgesehen, insbesondere bei:
- Streitigkeiten im Nachbarrecht
- Einwirkungen nach § 906 BGB (z. B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen)
- Überwuchs oder hinüberragenden Ästen nach § 910 BGB
- Überfall von Früchten nach § 911 BGB
- Grenzbäumen und Grenzsträuchern nach § 923 BGB
- Verletzungen der persönlichen Ehre, soweit diese nicht in Presse oder Rundfunk erfolgt sind
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung. Dieser kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden. Der Antrag sollte den Sachverhalt möglichst genau und nachvollziehbar darstellen (Wer? Was? Wann? Wo?).
Anschließend lädt das Schiedsamt beide Parteien zur Schlichtungsverhandlung ein. In der Regel ist das persönliche Erscheinen verpflichtend. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Die Schlichtungsverhandlung endet entweder mit einer Einigung oder ohne Ergebnis. Kommt eine Einigung zustande, wird diese in einem Protokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Der Vergleich ist damit rechtsverbindlich.
Kommt keine Einigung zustande, erhält die antragstellende Partei eine Bescheinigung über das Scheitern der Schlichtung. Diese ist Voraussetzung für eine anschließende Klageerhebung vor Gericht.
Vorteile des Schiedsverfahrens
Ein Schlichtungsverfahren ist in der Regel deutlich schneller, unkomplizierter und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.
Für die Antragstellung wird ein Vorschuss von ca. 80,00 € erhoben. Die Beratung im Vorfeld ist vertraulich und kostenlos.
An wen muss ich mich wenden?
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
