Bauaktenarchiv

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
    Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Pfungstadt
    • Akteneinsicht wird in der Stadtverwaltung gebührenfrei gegen Vorlage einer Vollmacht und Personalausweis angeboten. 
    • Gebühren fallen lediglich für Scans und Kopien an.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende