Das Bauamt informiert
Hinweis zur Einhaltung der Feldwegesatzung der Stadt Pfungstadt
Die Verwaltung weist hier auf § 8 (2) der Satzung hin, in dem es heißt:
„Wer einen Weg so verunreinigt, dass dadurch die Nutzung für andere beeinträchtigt wird, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung max. innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen.“
Hier gilt der besondere Hinweis bei offiziellen ausgeschilderten Fahrradwegen. Bei nicht Einhaltung der Feldwegesatzung können Bußgelder nach § 10 (1) der Feldwegesatzung verhängt werden.
Vielen Dank für die Berücksichtigung.