Neues aus dem Rathaus

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Förderung für Sportvereine jetzt online beantragen!

Antrag bequem online stellen:

„Bisher mussten die Vereine ihre Anträge auf Förderung in Papierform bei uns einreichen. Nun können sie den Antrag bequem online stellen“, erläutert Landrat Klaus Peter Schellhaas. „Damit gehen wir nicht nur einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung, sondern bieten auch den Antragsstellenden mehr Service.“

Diese werden nun Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet und wissen somit auch genau, welche Angaben und Nachweise erforderlich sind.

In den Richtlinien und Förderbedingungen ist geregelt, wer antragsberechtigt ist und welche Dokumente benötigt werden. Förderfähig sind beispielsweise umfassende Maßnahmen, wie die energetische Sanierung der vereinseigenen Sporthalle oder der Neubau eines Lagergebäudes. Aber auch einzelne Maßnahmen, wie die Sanierung von Umkleidekabinen, eine Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED oder die Erneuerung der Heizungsanlage werden unterstützt.

Anträge für das Jahr 2024 können ab sofort über das neue Online-Verfahren gestellt werden. Die Frist zur Einreichung der Förderanträge ist jeweils der 31. März eines jeden Haushaltsjahres. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Sportförderplan erstellt, der dem Krausausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Im Anschluss erhalten die Vereine eine postalische Information über eine mögliche Förderung. Der offizielle Bescheid wird in der Regel im Herbst eines jeden Haushaltsjahres bei einer durch die Sportförderung organisierten Veranstaltung durch Landrat Schellhaas überreicht.

Die Richtlinien zur Sportförderung, die Förderbedingungen und den Link zum Online-Prozess finden interessierte Vereine auf der Webseite der Investiven Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg: ladadi.de/sportfoerderung.

Alle zur Verfügung stehenden Online-Services der Kreisverwaltung sind unter ladadi.de/onlineservices gebündelt.