Neues aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung zum Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen Malchen und Seeheim entlang der L3100


Im Zuge der Vorarbeiten zur Durchführung der o.g. Baumaßnahmen – Erhebung der Planungsgrundlagen – ist es notwendig, dass Bedienstete von Hessen Mobil – Straßen – und Verkehrsmanagement oder von Hessen Mobil beauftragte Firmen oder Personen zur Durchführung von Vorarbeiten verschiedene Grundstücke betreten.

 Diese Vorarbeiten, z.B. in Form von faunistischen, floristischen und vermessungskundlichen Erhebungen sowie geotechnische Untersuchungen sollen in der Zeit vom 3. Januar 2022 bis 31. März 2023 durchgeführt werden. Im Zuge dessen werden zum Teil temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück angebracht und wieder entfernt werden können. Diese können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Fang- und Nistkästen, Eimerfallen sowie künstliche Verstecke zur Erfassung der örtlichen Fauna umfassen.

Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich auf alle Grundstücke, die sich auf der beigefügten Übersichtskarte innerhalb der dargestellten Umgrenzungen befinden. Die betreffenden Grundstücke liegen innerhalb der Stadt Pfungstadt und der Gemeinde Seeheim - Jugenheim.

Da der (Aus-) Bau von Straßen sowie von Rad- und Gehwegen im Interesse der Allgemeinheit liegt, hat das hessische Straßengesetz (HStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, die angesprochenen Vorarbeiten zu dulden (§ 32 b HStrG).

Entstehen durch die vorgenannten Vorarbeiten einem Grundstückseigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.

Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag von Hessen Mobil oder des Grundstücksberechtigten die Entschädigung fest.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei Hessen Mobil, Straßen – und Verkehrsmanagement, AST Darmstadt, Groß-Gerauer-Weg 4, 64295 Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.

 

Darmstadt, den 27.10.2021

 

Hessen Mobil

Straßen- und Verkehrsmanagement

Im Auftrag

gez.

A. Bergen – PB15.5

 

Übersichtskarte 1:7.500