Familienfreundliche Stadt

Kindertagespflege

Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege bietet ein pädagogisches Angebot für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahre, wobei hauptsächlich Kinder zwischen 0 und 3 Jahren bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreut werden. Die hohe Flexibilität der Tagesmütter/Tagesväter bietet Eltern eine große Unterstützung bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.

Die qualifizierte Betreuung findet in einer familienähnlichen Kleingruppe von max. 5 Kindern statt, ganz- oder halbtags im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvater. In diesem Rahmen ermöglicht sie/er eine individuelle Entwicklungsbegleitung, Erziehung und Förderung des Kindes als Ergänzung zum Elternhaus. Nach Absprache können Kindertagespflegepersonen die Kinder auch im Haushalt der Eltern betreuen (Kinderfrauen).

Die Kindertagespflege ist rechtlich der institutionellen Betreuung gleichgestellt und wird finanziell über die Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg unterstützt.

Tageseltern Tageskinder Vermittlung (TTV) –
Fachdienst und offizielle Vermittlungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Wir informieren und beraten Eltern in allen Fragen der Betreuung durch Tagesmütter/Tagesväter. Uns ist es wichtig, individuelle Lösungen für die Betreuung Ihres Kindes zu finden, Ihre Bedürfnisse und die Ihres Kindes in den Mittelpunkt zu stellen, Ihnen eine passgenaue Vermittlung zu einer Tagesmutter/einem Tagesvater innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt anzubieten, Sie über die finanzielle Förderung durch die Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu informieren.

Das Beratungs- und Vermittlungsangebot durch unsere pädagogischen Fachkräfte ist für Sie kostenfrei.


Richtlinien der Stadt Pfungstadt zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr in Tagespflegestellen und Einrichtungen

1. Ziele

Mit dem vorliegenden Programm zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr, möchte die Stadt Pfungstadt Initiativen zum bedarfsgerechten Ausbau von flexibel gestalteten, leicht zugänglichen und qualitativ hochwertigen Angeboten in freier Trägerschaft unterstützen.

Dieses Programm versteht sich als Ergänzung von Förderprogrammen, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg und das Land Hessen aufgelegt haben.

Die Angebote sollen sich an den Bedürfnissen und Nachfragen von Familien und ihren Kindern sowie an fachlichen Qualitätskriterien orientieren. Schwerpunkte sind dabei:

  • der bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruches in Pfungstadt
  • die Unterstützung von Kindertagespflege und Krippeninitiativen in freier Trägerschaft 

2. Empfänger von Leistungen

Empfänger von Leistungen nach diesen Richtlinien können nur sein:

  • Tagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter)
  • Gemeinnützige Elterninitiativen
  • Privat-gewerbliche Träger

3. Gegenstand und Umfang der Förderung

Gegenstand der Förderung und zuwendungsfähig sind:

3.1. Qualifizierte Tagespflegepersonen (Tagesmütter/Väter) außerhalb von erzieherischen Hilfen. 

Tagespflegepersonen erhalten für die Betreuung eines Pfungstädter Kindes einen freiwilligen Zuschuss von 40,00 € pro Monat rückwirkend zum 1. März jeden Jahres für das vorausgegangene Jahr.

3.2. Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in Trägerschaft der unter 2 genannten Träger. 

Sie erhalten eine freiwillige jährliche Pauschale für Pfungstädter Kinder, die am 01.03. jeden Jahres das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bezuschussung erfolgt nach Gruppen mit jeweils 12 Kindern und untergliedert sich nach folgenden Betreuungskategorien:

a) vertragliche Betreuungszeit mehr als 15 bis zu 25 Wochenstunden = 480,00 €

b) vertragliche Betreuungszeit mehr als 25 bis zu 35 Wochenstunden = 720,00 €

c) vertragliche Betreuungszeit mehr als 35 Wochenstunden = 1.200,00 €.

d) Der Maximalzuschuss beträgt 14.400,00 € pro Jahr und Gruppe.

4. Betreuungsplatzvergabe

Im Rahmen der Kooperation mit der Stadt Pfungstadt sind die Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in Trägerschaft der unter 2 genannten Träger dazu verpflichtet, das Onlinemodul „Tolina Kitaplaner“ zu nutzen und ordentlich und sachgemäß zu pflegen, sodass die Stadt Pfungstadt im Rahmen statistischer Auswertungen und einer ordnungsgemäßen Platzbedarfsplanung auf die Belegungsdaten zurückgreifen kann.

5. Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung nach diesen Richtlinien ist die Gewährleistung der entsprechenden Vorgaben nach dem geltenden Jugendhilferecht sowie die Anerkennung dieser Förderrichtlinien durch die Antragsteller.

Ausgeschlossen von der Förderung ist

  • wer keine Erlaubnis zur Tagespflege nach § 43 SGB VIII besitzt
  • wer die Tagespflege an weniger als 15 Stunden pro Woche betreibt
  • wer als Betreiber einer Kinderkrippe nicht über die notwendige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügt und bei Öffnungszeiten von mehr als durchgehend 6 Stunden keine Mittagsversorgung bereitstellt
  • wer das Wohl der ihm anvertrauten Kinder nicht gewährleisten kann, u.a. aufgrund der persönlichen Eignung, der Wohnverhältnisse, des organisatorischen Rahmens o.ä.

Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Stadt Pfungstadt und dem Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. Sie ist insgesamt begrenzt durch die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt bereitgestellten Haushaltsmittel.

6. Antragsverfahren

Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien sind jeweils bis spätestens 1. März eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr zu stellen. Ein entsprechender Antragsvordruck wird durch die Stadt bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt bei der Stadtverwaltung, Amt für Familien und Soziales.

Die Stadt prüft diese Anträge und erstellt einen Bewilligungsbescheid.

Liegen mehr Anträge vor als Mittel zur Verfügung stehen, so kann die Stadt eine entsprechende Prioritätensetzung festlegen, nach der Mittel bewilligt werden. Bei der Festlegung von Prioritäten sind der erforderliche Bedarf an Betreuungsplätzen sowie die Sicherung vorhandener Kapazitäten vorrangig zu berücksichtigen. Die Entscheidung über notwendige Prioritätensetzungen im Rahmen der verfügbaren Mittel trifft der Magistrat.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt vierteljährlich rückwirkend jeweils zum 30.3., 30.6., 30.9. und 1.12. eines Jahres.

7. Verwendungsnachweis

Über die Verwendung der Mittel aus diesem Förderprogramm ist von den Leistungsempfängern ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Dieser ist unter Verwendung eines durch die Stadt bereitgestellten Vordruckes in einfacher Form jeweils spätestens bis zum 1. März des auf das Förderjahr folgenden Jahres bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die abschließende Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch die Stadt. Dem Nachweis ist ein Duplikat des Bewilligungsbescheides der KIFÖG-Mittel des Landes beizulegen

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat die Rückzahlung bereits gezahlter Zuschüsse zur Folge.

8. Schlussbestimmungen

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinien mit dem hierzu ergangenen Beschluss des Magistrates übereinstimmt.

9. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2023 in Kraft.


Wo bringe ich mein Kind hin, wenn..

  • ... ich wieder arbeiten möchte/muss?
  • ... ich Entlastung brauche?
  • ... oder Freizeit für mich möchte?

Als Alternative zur Kita sind wir TAGESMÜTTER in Pfungstadt da!

Wir sind durch das Jugendamt zertifizierte Tagesmütter.

Vorteile bei uns:

  • Flexible Betreuungszeiten z.B. Übernachtung, Wochenende oder auch in den frühen Morgen- und späten Abendstunden
  • Betreuung individuell auf Ihr Kind abgestimmt
  • Kinder mit körperlichen oder geistigem Förderbedarf sind willkommen
  • Immer die gleiche Bezugsperson in einer kleinen, familiären Gruppe ist gesichert
  • Wir arbeiten in kleinen Gruppen mit max. 5 Kindern im Alter von 0-3 Jahren, sowie auch Schulkinder
  • Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie unter uns Tagesmüttern liegt uns sehr am Herzen



Weitere Informationen

  • Kinderbetreuung rund um die Uhr, Notfallbetreuung und Wochenend- / Übernachtbetreuung
  • flexible, erfahrene und qualifizierte Betreuungindividuelle
  • Förderung des einzelnen Kindes
  • intensives Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes
  • Berücksichtigung spezieller Wünsche der Eltern bei Erziehungsmethoden, Ernährung usw.

Haben Sie Fragen oder Wünsche zur Betreuung Ihres Kindes? Dann melden Sie sich einfach und wir finden einen gemeinsamen Weg.