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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau AbtAbteilungsleiterin
- Frau Jung
- Frau Link
- Frau Solmaz
- Frau Steiner

