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Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Spezielle Hinweise für - Stadt PfungstadtIn Pfungstadt gibt es einen Schiedsamtsbezirk. Schiedsmann ist Herr Joachim Klentzky, vertreten wird er von Herrn Thomas Kurth.
Zuständigkeit des Schiedsamtes
Das wichtigste Leitmotiv der Schiedspersonen lautet: „Schlichten statt richten“.
Schiedsämter dienen dazu, Gerichte zu entlasten und Streitigkeiten möglichst außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen.Zuständig ist in der Regel das Schiedsamt des Bezirks, in dem die gegnerische Partei ihren Wohnsitz hat.
In bestimmten Fällen im Bereich des strafrechtlichen Privatklageverfahrens ist der Gang zum Schiedsamt sogar verpflichtend, bevor eine Klage vor Gericht möglich ist. Dies betrifft insbesondere folgende Delikte:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt vorgesehen, insbesondere bei:
- Streitigkeiten im Nachbarrecht
- Einwirkungen nach § 906 BGB (z. B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen)
- Überwuchs oder hinüberragenden Ästen nach § 910 BGB
- Überfall von Früchten nach § 911 BGB
- Grenzbäumen und Grenzsträuchern nach § 923 BGB
- Verletzungen der persönlichen Ehre, soweit diese nicht in Presse oder Rundfunk erfolgt sind
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung. Dieser kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden. Der Antrag sollte den Sachverhalt möglichst genau und nachvollziehbar darstellen (Wer? Was? Wann? Wo?).
Anschließend lädt das Schiedsamt beide Parteien zur Schlichtungsverhandlung ein. In der Regel ist das persönliche Erscheinen verpflichtend. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Die Schlichtungsverhandlung endet entweder mit einer Einigung oder ohne Ergebnis. Kommt eine Einigung zustande, wird diese in einem Protokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Der Vergleich ist damit rechtsverbindlich.
Kommt keine Einigung zustande, erhält die antragstellende Partei eine Bescheinigung über das Scheitern der Schlichtung. Diese ist Voraussetzung für eine anschließende Klageerhebung vor Gericht.
Vorteile des Schiedsverfahrens
Ein Schlichtungsverfahren ist in der Regel deutlich schneller, unkomplizierter und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.
Für die Antragstellung wird ein Vorschuss von ca. 80,00 € erhoben. Die Beratung im Vorfeld ist vertraulich und kostenlos.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Siehe dazu auch
- Nachbarrecht - Eine Orientierungshilfe
Hessisches Ministerium der Justiz
- Streitschlichtung – Schlichten ist besser als Richten
(Hessisches Ministerium der Justiz)
- Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten
(Hessisches Ministerium der Justiz)
- Nachbarrecht - Eine Orientierungshilfe
An wen muss ich mich wenden?
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Pfungstadt
In Pfungstadt gibt es einen Schiedsamtsbezirk. Schiedsmann ist Herrn Joachim Klentzky, vertreten wird er von Herrn Thomas Kurth.
Kontakt:
Joachim Klentzky
Tel.: 0175-6196371
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr NeumannAbteilungsleiter