Behinderung feststellen lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das für den Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) stellt auf Antrag die Behinderung, den Grad der Behinderung und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest. 

    Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Der Ausweis dient dem Nachweis der Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen zustehen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Pfungstadt

    Nützliche Informationen/Links:

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Zuständige Abteilungen