Neues aus dem Rathaus

E-Scooter-Kontrollen

Stadtpolizei zieht Bilanz nach zweiwöchiger Schwerpunktaktion in den Abendstunden

Stadtpolizei zieht Bilanz nach zweiwöchiger Schwerpunktaktion in den Abendstunden

Die Einsatzkräfte der Stadtpolizei agierten sowohl in Dienstkleidung als auch in Zivil. Dies ermöglichte eine zielgerichtete Überwachung insbesondere in den Abendstunden. Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum rund 40 Personen mit ihren Fahrzeugen angehalten und überprüft.


Fokus auf Prävention und verständnisvolle Reaktionen

Neben der konsequenten Ahndung von Regelverstößen lag ein wesentlicher Schwerpunkt der Aktion auf der Präventions- und Aufklärungsarbeit. In zahlreichen Bürgergesprächen informierten die Beamtinnen und Beamten über die rechtlichen Vorgaben und die Gefahren im Straßenverkehr. Positiv hervorzuheben ist, dass die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Personen ein vorbildliches Verhalten zeigte und verständnisvoll sowie kooperativ auf die Überprüfungen reagierte.

Dennoch mussten auch Fehlverhalten geahndet werden: Die Mehrheit der festgestellten Ordnungswidrigkeiten betraf das Missachten grundlegender Verkehrsregeln. Wiederholt wurden Personen festgestellt, die verbotswidrig den Gehweg befuhren oder E-Scooter vorschriftswidrig zu zweit nutzten. Zudem wurden Verstöße im Bereich des Pflichtversicherungsgesetzes geahndet.


Feststellung gravierender Straftaten: E-Scooter mit bis zu 80 km/h

Im Rahmen der Prüfungen fielen aber auch schwerwiegende Verstöße auf: In drei Fällen wurden E-Scooter kontrolliert, die aufgrund technischer Modifikationen und extremer Leistungssteigerungen Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h erreichten. Diese Fahrzeuge besaßen keine bauartbedingte Zulassung und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht betrieben werden. Um eine Rechtskonformität vorzutäuschen, wurden die Fahrzeuge teilweise mit sogenannten Scheinversicherungen versehen. Gegen die Betroffenen wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt und die entsprechenden Fahrzeuge sichergestellt.

Da es sich bei den veränderten Fahrzeugen rechtlich nicht mehr um Elektrokleinstfahrzeuge, sondern um zulassungs- und fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge handelt, haben die Kontrollen weitreichende rechtliche Konsequenzen. Sowohl die Fahrer als auch die Erziehungsberechtigten minderjähriger Nutzer müssen sich nun in entsprechenden Strafverfahren verantworten. Die Ermittlungen umfassen unter anderem folgende Tatbestände:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Urkundenfälschung


Die Ergebnisse der zweiwöchigen Schwerpunktaktion verdeutlichen die Notwendigkeit kontinuierlicher Überwachungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Die Stadtpolizei wird auch in Zukunft unangekündigte Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.


Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit E-Scootern

Die Kontrollaktion ist Teil der Präventionskampagne des Polizeipräsidiums Südhessen, die für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern sensibilisieren soll. Informationen zu den geltenden Verkehrsregeln, den rechtlichen Vorgaben sowie hilfreiche Sicherheitstipps finden Interessierte auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Südhessen. Dort stehen außerdem weitere Hinweise und aktuelle Informationen rund um das Thema E-Scooter zur Verfügung.