Neues aus dem Rathaus

Ortsgericht Pfungstadt I (Kernstadt)

Neuwahl einer Ortsgerichtsvorsteherin / eines Ortsgerichtsvorstehers (m/w/d)


Das Ortsgericht ist Ansprechpartner für zahlreiche persönliche Angelegenheiten und erhebt für seine Leistungen lediglich geringe Gebühren. Zu den zentralen Aufgaben gehören unter anderem öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen, beispielsweise für Löschungsbewilligungen zur Aufhebung einer Hypothek. Darüber hinaus erstellt das Ortsgericht auf Antrag Nachlassinventare, erstattet auf Aufforderung der Gerichte Sterbefallanzeigen und erteilt Auskünfte über die Besitzverhältnisse Verstorbener.

Eine weitere häufig in Anspruch genommene Dienstleistung ist die Schätzung des Wertes von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Die Ortsgerichte unterstehen der Fachaufsicht des Amtsgerichts. Die Stadt ist jedoch dafür verantwortlich, geeignete Personen vorzuschlagen. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.


Persönliche Voraussetzungen gemäß § 8 Ortsgerichtsgesetz

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Idealerweise verfügen sie über Kenntnisse in der Grundstücksbewertung.

Nicht ernannt werden können Personen, die

  • nicht im Bezirk des Ortsgerichts wohnen,
  •  die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
  • als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar zugelassen sind.


Im Dienst befindliche Richterinnen und Richter sowie Beschäftigte im Justizdienst, deren Tätigkeit mit den Aufgaben des Ortsgerichts in Zusammenhang steht, sollen ebenfalls nicht ernannt werden.

Zudem sollen Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind sowie Ehegatten oder Lebenspartner, nicht gleichzeitig Mitglieder des Ortsgerichts sein.

Die Tätigkeit als Ortsgerichtsvorsteherin bzw. Ortsgerichtsvorsteher erfordert ein erhöhtes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent sowie zeitlicher Flexibilität und Mobilität. Technisches Verständnis sowie Kenntnisse im finanzwirtschaftlichen Bereich sind bei der Grundstücksbewertung von Vorteil. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis erfüllen.

Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Hat die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr bereits vollendet, kann die Amtszeit auf fünf Jahre begrenzt werden.


Bewerbung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) werden gebeten, ihre formlose schriftliche Bewerbung mit kurzem Lebenslauf bis spätestens 05.06.2026 an folgende Adresse zu richten:

Magistrat der Stadt Pfungstadt
Hauptamt
Kirchstraße 12–14
64319 Pfungstadt

oder per E-Mail an: hauptamt@pfungstadt.de