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Friedhofsordnung
Fahrrad- und E-Scooterfahren nicht gestattet
Pfungstadt, 21.07.2026 – Der Friedhof ist ein besonderer Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Trauer. Um die Würde dieses Ortes zu bewahren und allen Besucherinnen und Besuchern einen respektvollen Aufenthalt zu ermöglichen, erinnert die Stadt Pfungstadt an die geltende Friedhofsordnung.
Da in den vergangenen Wochen eine deutlich zunehmende Nutzung des Friedhofsgeländes mit Fahrrädern und E-Scootern festgestellt wurde, erinnert die Stadt Pfungstadt an die geltenden Regelungen der Friedhofsordnung. Ziel ist es, die Ruhe und Würde des Friedhofs als Ort des Gedenkens und der Trauer dauerhaft zu bewahren.
Das Befahren der Friedhofswege mit Fahrrädern, E-Scootern, Rollschuhen oder ähnlichen Fahrzeugen ist gemäß Friedhofsordnung nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind notwendige Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sowie berechtigte Nutzungen im Rahmen von Bestattungen und der Pflege von Grabstätten.
Die Regelung dient insbesondere der Rücksichtnahme gegenüber Trauernden und anderen Friedhofsgästen. Gerade während Bestattungen und Trauerfeiern ist es wichtig, die besondere Ruhe und Würde des Ortes zu wahren. Vorbeifahrende Fahrräder oder E-Scooter können diese Ruhe beeinträchtigen und werden von Angehörigen und Besucherinnen und Besuchern als störend empfunden.

Die Friedhofsordnung regelt unter anderem:
- Das Befahren der Friedhofswege mit Fahrrädern, E-Scootern oder ähnlichen Fahrzeugen ist nicht erlaubt
- Die Ruhe und Würde des Friedhofs sind jederzeit zu wahren – störendes Verhalten ist zu unterlassen
- Lärm, Feuerstellen und andere Beeinträchtigungen sowie Beschädigungen von Grabanlagen sind untersagt
Die Stadt Pfungstadt bittet daher alle Friedhofsbesucherinnen und -besucher, die geltenden Regelungen einzuhalten und den Friedhof weiterhin als Ort der Stille und des respektvollen Gedenkens zu achten.
Die vollständige Friedhofsordnung ist auf den Friedhöfen ausgehängt und kann zusätzlich hier eingesehen werden.



