Neues aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in der Sitzung am 15.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Darmstadt gefasst.

Die Liste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang zu jedermann Einsicht aufzulegen. Diese wird in der Zeit vom 26.06.2023 bis 30.06.2023 (Montag bis Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr)

in der Stadtverwaltung Pfungstadt, Stadthaus 1, Kirchstraße 12 – 14, 64319 Pfungstadt, Zimmer 105, 1. OG, zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich (Magistrat der Stadt Pfungstadt, Hauptamt/Gremiendienst, Kirchstraße 12 – 14, 64319 Pfungstadt) oder zur Niederschrift (Stadtverwaltung Pfungstadt, Stadthaus 1, Kirchstraße 12 – 14, 64319 Pfungstadt, Zimmer 105, 1. OG) in der Zeit vom 3.7.2023 bis 7.7.2023 zu den o. g. Zeiten ausschließlich mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen worden sind, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Die genannten Rechtsvorschriften werden zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Pfungstadt, den 21.06.2023

gez. Patrick Koch

Bürgermeister