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Amtliche Bekanntmachung
Feststellung über nachrückende Bewerber für die Wahl in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt am 15. März 2026
Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat der Bewerber Herr Anton Hauser sein Mandat niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Michael Ahl, hat auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Kadir Birgül festgestellt.
Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat die Bewerberin Frau Evelyne Hörr-Arnold ihr Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Waltraud Faupel festgestellt.
Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat der Bewerber Jochen Kockegei sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Andre Wunder-Seban festgestellt.
Vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) hat die Bewerberin Anita Oerterer ihr Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Frank Michalcik festgestellt.
Vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Pfungstadt (UBP) hat der Bewerber Herr John Kraft sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Gregory Knop festgestellt.
Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Pfungstadt (UBP) hat der Bewerber Herr Horst Knell, sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Kirstin Kramer festgestellt.
Vom Wahlvorschlag der Freien Wähler (FREIE WÄHLER) hat der Bewerber Herr Udo Stoye sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Fabian Crößmann festgestellt.
Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Freien Wähler (FREIE WÄHLER) hat der Bewerber Herr Christoph Herrmann sein Mandat niedergelegt. Die nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Dr. Claudia Krier, hat auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Heike Heberlein festgestellt.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II -Bürgerbüro-, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, einzureichen.
Pfungstadt, 23.04.2026
gez.
Andreas Ade
Gemeindewahlleiter
Der vorgeschriebene Aushang dieser Bekanntmachung erfolgt vom 24.04.2026 bis 15.05.2026 im Aushangkasten der Stadt Pfungstadt vor dem Haupteingang des Stadthaus I, Kirchstraße 12 - 14, 64319 Pfungstadt.
