Neues aus dem Rathaus

Amtliche bekanntmachung

Auflösungsbeschluss


In dem Flurbereinigungsverfahren Griesheim – St. Stephan (Stadt Griesheim, Landkreis Darmstadt-Dieburg) sind die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.

Ich löse daher gemäß § 153 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 G vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmer­gemeinschaft Griesheim – St. Stephan auf.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer­den. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt sowie zur Niederschrift bei dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Albinistraße 23, 64807 Dieburg mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ver­sehen ist, per E-Mail an: kreisverwaltung@ladadi.de oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: kreisverwaltung@ladadi.de-mailde erhoben werden.

Hinweise zu den Anforderungen der elektronischen Kommunikation finden sich unter https://www.ladadi.de/service/elektronische-kommunikation.html

Hinweis: Die Erhebung des Widerspruchs durch gewöhnliche E-Mail ist nicht zulässig.

i. A.    
Koch
(LaDaDi)