Neues aus dem Rathaus

Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Stadtarchivs


Gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. S. 318), i.V.m. § 19 des Hessischen Archivgesetzes (HArchivG) vom 26.11.2012 (GVBl. S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 05.10.2017 (GVBl. S. 294), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt am folgende Archivsatzung beschlossen: Siehe PDF im Anhang!


Die öffentliche Bekanntmachung der Archivsatzung erfolgte am 19.03.2022 durch die Bereitstellung auf der städtischen Internetseite, hierauf wurde am 18.03.2022 im Darmstädter Echo hingewiesen. Die Archivsatzung tritt am 20.03.2022 in Kraft. Die bisherige Archivsatzung tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.