Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet
Gebiet TSV Pfungstadt
Gemarkung Pfungstadt
Flur 5
wird nach § 83 BauGB bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 21.02.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Soweit in diesem Beschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den
ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Pfungstadt, den 21.06.2023
Patrick Koch
Bürgermeister