Neues aus dem Rathaus

Amtliche bekanntmachung der Stadt Pfungstadt

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt
Bebauungsplan „Ost I“ - 8. Änderung in der Gemarkung Pfungstadt


hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 07.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ost I“ - 8. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

In gleicher Sitzung wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB des Entwurfes des Bebauungsplans „Ost I“ - 8. Änderung beschlossen.

Mit der Bauleitplanung soll der Neubau eines Wohnhauses im Sinne der Nachverdichtung ermöglicht werden.

Der Geltungsbereich der 8. Änderung umfasst die Flurstücke 46/1 und 115/10 (teilweise) in der Flur 46, Gemarkung Pfungstadt und hat eine Gesamtgröße von 1.340 m² (siehe Abbildung links, ohne Maßstab).

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplan-Änderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Ost I“ - 8. Änderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

Montag, den 21.03.2022 bis einschl. Freitag, den 22.04.2022

beim Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung der Stadt Pfungstadt in der Kirchstraße 12 - 14, im Raum 210, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Öffnungszeiten (Dienststunden) des Bauamtes sind:

Montag, Dienstag:         von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag:                    von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:                             von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Innerhalb der Frist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich, elektronisch per Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie geänderte Öffnungszeiten möglich sind, die von den o.g. Öffnungszeiten abweichen können. Weiterhin wird um vorzeitige telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Satzungsunterlagen und um Beachtung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) gebeten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen zum o.g. Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Homepage der Stadt Pfungstadt unter

www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches/

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


Pfungstadt, den 09.03.2022


Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt,

Patrick Koch (Bürgermeister)