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amtliche bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt – Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich Wilhelm-Weingärtner-Straße“ in der Gemarkung Hahn, Flur 7 sowie teilbereichsbezogene Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in diesem Bereich
Mit der Bauleitplanung sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in einem Bereich in der Gemarkung Hahn geschaffen werden, der in der im Verfahren befindlichen Neufassung des Gesamt-Flächennutzungsplans der Stadt Pfungstadt als Potenzialfläche für Wohnen identifiziert wurde. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Hahn, nördlich der Wilhelm-Weingärtner-Straße / Gehrengasse. Der Geltungsbereich betrifft eine Fläche von rd. 18.919 m², wovon rund 4.042 m² auf die bestehende Verkehrsfläche der Wilhelm-Weingärtner-Straße / Gehrengasse entfallen.
Durch Flurbereinigung wurde zwischenzeitlich auch eine Neuparzellierung der Grundstücke im Plangeltungsbereich durchgeführt. Hiernach werden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans die folgenden Grundstücke erfasst: Gemarkung Hahn, Flur 7, Nr. 474, 490, 491, 492, 493, 494, 495 sowie 121/13 teilweise und 382 teilweise, wie dies in der nachstehenden Abbildung durch eine schwarz strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet ist (unmaßstäbliche Darstellung).
Der räumliche Geltungsbereich für die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Ausnahme der öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Wilhelm-Weingärtner-Straße und der Straße „An der Gehrengasse“ (Flurstücke Nr. 121/13 und 382 jeweils teilweise).

Abbildung: Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Eintragung der Grenze des Geltungsbereichs der
Bauleitplanungen (schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie), nicht maßstabsgerecht
Kartenquelle: HLBG (2026): Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Wilhelm-Weingärtner-Straße“ in der Gemarkung Hahn, Flur 7 sowie der teilbereichsbezogenen Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, als auch die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, in der Zeit
vom 04.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während des o.g. Zeitraums im Internet auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt veröffentlicht werden unter https://www.pfungstadt.de ® Bürgerservice ® Neues aus dem Rathaus ® Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“.
Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/
Die Unterlagen sind ferner auf dem zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r veröffentlicht.
Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.
Die Planunterlagen zum Entwurf (Stand 28.05.2026) des Bebauungsplans „Nördlich Wilhelm-Weingärtner-Straße“ in der Gemarkung Hahn, Flur 7 sowie der teilbereichsbezogenen Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans bestehen aus
- der gemeinsamen Begründung zum Bebauungsplan und zur teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und Anlagen,
- dem Textteil zum Bebauungsplan,
- der Planzeichnung des Bebauungsplans mit separatem Blatt zur Planzeichenerklärung und Nutzungsschablone,
- der Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird ferner bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
- Umweltbericht mit Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, der Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der angewandten Untersuchungsmethoden, dem Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, der Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands sowie der Schutzgüter, der landschaftsplanerischen Zielsetzung, der Beschreibung der schutzgutbezogenen Auswirkungen des Vorhabens und der umweltrelevanten Maßnahmen sowie der geplanten Maßnahmen zur Überwachung möglicher erheblicher Auswirkungen bei der Umsetzung der Planung auf die Umwelt.
- Naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.
- Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:
- Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung: Informationen zu den auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräuschen der B 426, L 3097 und BAB 67, zum vorgesehenen Ausbau der BAB 67 und zur Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim;
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Informationen zum vorhandenen Biotop- und Nutzungstypenbestand, zur ökologischen Wertigkeit des Plangebiets sowie zu möglichen Vorkommen geschützter Arten;
- Artenschutz: Informationen zu möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten, zur erforderlichen vertiefenden Untersuchung insbesondere von Offenlandvögeln und Zauneidechse, zur Kulissenwirkung der geplanten Bebauung sowie zu Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen;
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: Informationen zur Ermittlung und Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft, zur bestehenden Kompensationsfläche innerhalb des Plangebiets, zum erforderlichen Ausgleich des neu entstehenden Eingriffs und des Verlusts der bisherigen Kompensationsfunktion sowie zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen;
- Schutzgebiete und Biotopverbund: Informationen zur Lage und Entfernung von Natura-2000-Gebieten und sonstigen naturschutzrechtlich geschützten Bereichen;
- Boden und Fläche: Informationen zur Inanspruchnahme bislang unbebauter und überwiegend landwirtschaftlich genutzter Flächen, zu Bodenarten und Bodenfunktionen, Bodenversiegelung und Bodenverdichtung;
- Altlasten und Kampfmittel: Informationen zum Fehlen bekannter Altflächen, Altstandorte, Altablagerungen oder Grundwasserschäden sowie zur Lage des Plangebiets in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich ehemaliger Flakstellungen;
- Grundwasser und Trinkwasserschutz: Informationen zur Lage in der Weiteren Trinkwasser-Schutzzone III und am Rand der Weiteren Schutzzone IIIB;
- Grundwasserstände und Vernässung: Informationen zum Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried, zu hohen und schwankenden Grundwasserständen, zur Kennzeichnung des Plangebiets als vernässungsgefährdeter Bereich;
- Oberflächenwasser, Niederschlagswasser und Starkregen: Informationen zu Oberflächengewässern und Hochwasserschutz, zur Starkregengefährdung, zur Rückhaltung, Nutzung, Verdunstung und Versickerung von Niederschlagswasser;
- Klima und Luft: Informationen zur Lage in einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen;
- Klimaschutz und Energie: Informationen zur Nutzung erneuerbarer Energien;
- Landschaftsbild und Erholung: Informationen zur Veränderung des bisherigen landwirtschaftlich geprägten Ortsrandes;
- Landwirtschaft: Informationen zum Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen, zur Bedeutung der Flächen für die Agrarstruktur und Lebensmittelproduktion, zur regionalplanerischen Ausweisung als Vorbehaltsgebiet beziehungsweise im Regionalplanentwurf als Vorranggebiet für Landwirtschaft sowie zu Standortalternativen und Flächensparbelangen;
- Kultur- und Sachgüter: Informationen zum Bodendenkmal „Hahn 004 – vorgeschichtliche Siedlungsspuren“;
Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bei der Stadtverwaltung Pfungstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Es wird durch die Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der v.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, z.B. durch Niederschrift oder papierschriftlich an den Magistrat der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12–14 in 64319 Pfungstadt,
- Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne (Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist,
- durch zusätzliche öffentliche Auslegung der Entwurfsplanungen als Papierausfertigungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen besteht; die Öffentlichkeit wird somit durch die Veröffentlichung im Internet und parallele öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich an der Planung beteiligt. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten Entwurfsunterlagen erfolgt im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, Zimmer 210, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Dienststunden), diese sind:
Montag, Dienstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung; dort werden die Entwurfsunterlagen zum während der Auslegungsfrist zur
Verfügung gestellt und können eingesehen werden.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen) Bezug genommen wird, im Stadthaus der Stadt Pfungstadt, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung im Raum 210 (2. Obergeschoss), Kirchstraße 12 –14 in 64319 Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten (siehe vorstehend oder im Internet über www.pfungstadt.de) eingesehen werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Ingenieurbüro InfraPro in Lautertal übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Pfungstadt, den 03.08.2026
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Maximilian Schimmel
(Bürgermeister)


