Neues aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung - Wasserrechtsverfahren


Dem Wasserverband Hessisches Ried (WHR) wurde mit Bescheid vom 29.12.2020 – RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79 e 06.03/13-2020/1 - die gehobene Erlaubnis gemäß §§ 15 i.V.m. 11 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG erteilt, aufbereitetes Rheinwasser aus dem Wasserwerk Biebesheim in der Infiltrationsanlage Eschollbrücken/Pfungstadt mittels vierzehn bestehender und neun neu zu errichtender Infiltrationsorgane in einer Menge von bis zu

a)  40.000 m³/d   u n d

12.700.000 m³/a 

(im langfristigen Mittel)

b)  70.000 m³/d    u n d

15.800.000 m³/a.

(in niederschlagsarmen Zeiträumen oder bei tiefen Grundwasserständen)

in das Grundwasser einzuleiten, um im öffentlichen Interesse und zum Vorteil der Verbandsmitglieder im Wirkungsbereich der Maßnahmen einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch Erhöhung des langfristig nutzbaren Grundwasserdargebots und zur Stabilisierung der Grundwasserstände zu leisten, sowie die Voraussetzungen für geordnete ökologische Verhältnisse im Wirkungsbereich der Infiltration zu schaffen.

Mit Bescheid vom 10.03.2021 wurde diese gehobene Erlaubnis geändert.

Gegen beide Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-Reiber-Straße 37,64293 Darmstadt erhoben werden.

Der Bescheid der gehobenen Erlaubnis vom 29.12.2020 mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen sowie der Änderungsbescheid vom 10.03.2021 liegen für die Dauer von zwei Wochen und zwar

vom 3. Mai 2021 bis 17. Mai 2021 einschließlich,

während der üblichen Dienststunden

im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt
(Fr. Arnold, 2. OG, Zimmer 211)

aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Bescheide und die zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter: https://rp-darmstadt.hessen.de/ Presse/Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.

Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller sowie den bekannten Betroffenen zugestellt.

Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die Zustellung durch die öffentliche Auslegung. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Darmstadt, den 15.04.2021                

 Regierungspräsidium Darmstadt

 - Abteilung Umwelt Darmstadt -

RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79 e 06.03/13-2020/1