ladadi informiert
Neue Allgemeinverfügung (ASP) tritt am 19. Februar 2025 in Kraft
Die wichtigsten Änderungen in der neuen AVV sind folgende:
Aufgrund von positiven Funden in Mühltal und Seeheim-Jugenheim hat sich das Seuchengeschehen leider eindeutig in Richtung Osten ausgeweitet.
In Folge dieser Entwicklung wird nun nach den Vorgaben des RP Darmstadt das bisherige Kerngebiet in Richtung Osten ausgeweitet. Die östliche Grenze verläuft entlang des vom Land Hessen gestellten Elektrozaunes an der L3099.
Das Kerngebiet ist in den beigefügten Karten als pinkfarbige Linie dargestellt.
Folgende Städte und Gemeinden fallen nun in das Kerngebiet:
- Alsbach-Hähnlein
- Bickenbach
- Erzhausen wie bisher westlich der A5
- Pfungstadt
- Griesheim
- Weiterstadt wie bisher westlich der A5
- Seeheim-Jugenheim
- Mühltal
- Modautal, Ober-Ramstadt und Roßdorf westlich des Elektrozaunes
Das Kerngebiet ist in Ziffer V. der Allgemeinverfügung geregelt. Grundsätzlich gilt ein Jagdverbot und ein Verbot der Forstwirtschaft, weiterhin mit den bisher schon bekannten Ausnahmen.
Diese Ausnahmen sind in Ziffer V. 1. für die Forstwirtschaft und in Ziffer V.2. für die Jagd geregelt.
Neu ist folgende Ausnahmeregelung im Kerngebiet:
Im bisherigen Kerngebiet westlich der A5 wird die Einzeljagd auf Wildscheine teilweise zugelassen (Ziffer V.2.2.). In den Jagdkarten ist dies der grünschraffierte Bereich westlich der A5.
Die Gestattung der Jagd auf Schwarzwild in diesem Gebiet beruht auf dem Umstand, dass ein Teil der A5 nun mit einem Festzaun gezäunt ist und somit eine direkte Versprengung des Seuchengeschehens durch infizierte Wildschweine unwahrscheinlich ist.
In folgenden Gebieten des Kerngebietes ist die Einzeljagd auf Wildschweine erlaubt:
- Flächen der Gemeinde Erzhausen, die im Kerngebiet liegen
- Flächen der Stadt Weiterstadt, die im Kerngebiet liegen
- Flächen der Stadt Griesheim
- Flächen der Stadt Pfungstadt, die westlich der A5 und nördlich des Schutzzaunes liegen erst ab dem 01.03.2025 (wenn auch dort die A5 komplett mit einem Festzaun gezäunt ist)
Geschossene Wildschweine im Kerngebiet dürfen nur von den speziell geschulten Bergeteams der Kommunen geborgen und entsorgt werden, um das Risiko der Verschleppung der Seuche zu minimieren.
Jäger müssen die erlegten Wildschweine liegen lassen, fotografieren und unter Angabe der Koordinaten unverzüglich an veterinaeramt@ladadi.de melden. Die Bergung wird durch das Veterinäramt beauftragt.
Weiterhin wurden folgende weitere Jagderleichterungen in die Allgemeinverfügung aufgenommen:
In Erzhausen und Weiterstadt, östlich der A5 (außerhalb des Kerngebietes) ist ab Inkrafttreten die Einzeljagd auf Wildscheine erlaubt (Ziffer III 2.3.1.).
Östlich der B 38 und südlich der B 26 ist ab Inkrafttreten die Jagd auf alle Wildarten außer Wildschweine entsprechend Ziffer 2.3. erlaubt. Ab dem 01.04.2025, wenn die B38 komplett mit einem Festzaun gezäunt ist, ist in diesem Gebiet östlich der B38 und südlich der B26 auch die Einzeljagd auf Wildschweine erlaubt. Daher gibt es zwei Jagdkarten, in denen dieser Bereich unterschiedlich dargestellt ist.
In allen Gebieten, in denen die Einzeljagd auf Wildscheine erlaubt ist, wird die Schussprämie in Höhe von 100 Euro pro Tier gezahlt. Es wird immer der Einsatz von Schalldämpfern empfohlen.
Alle Wildscheinkadaver, die außerhalb des Kerngebiets erlegt und von Jägern entsorgt werden, müssen an den Kadaversammelplatz Roßdorf gebracht werden.
Die Leinenpflicht und das Wegegebot wurden dem Seuchengeschehen und der Ausweitung der Kernzone angepasst und die Gebiete sind der beigefügten Karte (Leine und Wege) zu entnehmen.
