Neues aus dem Rathaus

das Ordnungsamt bittet um beachtung

Kfz-Ladekabel: Stolperfalle?

Bitte beachten Sie:

  • Gehwege sind für Fußgänger gedacht und entsprechend gewidmet. Jede andere Nutzung, die diesen Zweck beeinträchtigt oder gefährdet, bedarf einer Sondergenehmigung.
  • Ein Ladekabel, das über einen Gehweg verläuft, stellt eine potenzielle Stolpergefahr für Fußgänger dar. Dies kann zu Unfällen führen, für die der Verantwortliche haftbar gemacht werden kann.
  • Die Nutzung des öffentlichen Raums über den allgemeinen Zweck hinaus (z. B. Gerüststellung, Verlegen von Kabeln) gilt als Sondernutzung. Diese ist genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.
  • Besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (z. B. Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren), oder für Eltern mit Kinderwagen, kann ein über den Gehweg verlegtes Kabel eine erhebliche Behinderung darstellen.
  • Das Verlegen von Kabeln oder anderen Gegenständen auf öffentlichen Flächen ist daher ohne vorherige, ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass öffentliche Wege allen Verkehrsteilnehmern ungehindert zur Verfügung stehen.