Neues aus dem Rathaus

Bürgermeisterwahl am 28. September 2025

Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses
der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Stadt Pfungstadt am 28.09.2025


Anzahl der Wahlberechtigten

18.696

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

9.826

Anzahl der gültigen Stimmen

9.766

Anzahl der ungültigen Stimmen

60

Die Wahlbeteiligung betrug 52,56 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr.

Familien- und      Rufname

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

Prozent (%)

1

Kraft, John

Unabhängige Bürger Pfungstadt (UBP)

1.540

15,77 %

2

Schimmel, Maximilian

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

 

3.804

38,95 %

3

Zeuner, Mathias

Freie Demokratische Partei (FDP)

100

1,02 %

4

Seeger, Katrin

Einzelbewerberin Seeger

2.130

21,81 %

5

Krier, Ralf

Einzelbewerber Krier

1.625

16,64 %

6

Sperber, Nicole

Einzelbewerberin Sperber

567

5,81 %

Damit hat keiner der Bewerberinnen und Bewerber die nach § 39 Abs. 1 a Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so dass nach § 39 Abs 1 b HGO eine Stichwahl durchzuführen ist.

Schimmel, Maximilian
CDU
3.804 Stimmen

und

Seeger, Katrin
Einzelbewerberin Seeger
2.130 Stimmen

An der Stichwahl am 26. Oktober 2025 nehmen beide Personen teil.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bür­germeisters

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 41 i. V. m. §25 Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG). 

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadts, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Pfungstadt, 02.10.2025                                           

gez.
Andreas Ade
Gemeindewahlleiter

Der vorgeschriebene Aushang dieser Bekanntmachung erfolgt von 02.10.2025 bis 24.10.2025 im Aushangkasten der Stadt Pfungstadt vor dem Haupteingang des Stadthaus I, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt.