Bürgermeisterwahl am 28. September 2025
Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses
der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Stadt Pfungstadt am 28.09.2025
Anzahl der Wahlberechtigten | 18.696 |
Anzahl der Wählerinnen und Wähler | 9.826 |
Anzahl der gültigen Stimmen | 9.766 |
Anzahl der ungültigen Stimmen | 60 |
Die Wahlbeteiligung betrug 52,56 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozent (%) |
1 | Kraft, John | Unabhängige Bürger Pfungstadt (UBP) | 1.540 | 15,77 % |
2 | Schimmel, Maximilian | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
| 3.804 | 38,95 % |
3 | Zeuner, Mathias | Freie Demokratische Partei (FDP) | 100 | 1,02 % |
4 | Seeger, Katrin | Einzelbewerberin Seeger | 2.130 | 21,81 % |
5 | Krier, Ralf | Einzelbewerber Krier | 1.625 | 16,64 % |
6 | Sperber, Nicole | Einzelbewerberin Sperber | 567 | 5,81 % |
Damit hat keiner der Bewerberinnen und Bewerber die nach § 39 Abs. 1 a Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so dass nach § 39 Abs 1 b HGO eine Stichwahl durchzuführen ist.
Schimmel, Maximilian
CDU
3.804 Stimmen
und
Seeger, Katrin
Einzelbewerberin Seeger
2.130 Stimmen
An der Stichwahl am 26. Oktober 2025 nehmen beide Personen teil.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 41 i. V. m. §25 Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadts, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Pfungstadt, 02.10.2025
gez.
Andreas Ade
Gemeindewahlleiter
Der vorgeschriebene Aushang dieser Bekanntmachung erfolgt von 02.10.2025 bis 24.10.2025 im Aushangkasten der Stadt Pfungstadt vor dem Haupteingang des Stadthaus I, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt.