Neues aus dem Rathaus

Amtliche bekanntmachung der Stadt Pfungstadt

Bauleitplanverfahren der Stadt Pfungstadt Bebauungsplan „Ost II - Neufassung“ - 8. Änderung“ in der Gemarkung Pfungstadt


hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 23.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Layout 4

Allgemeines Planziel ist die Schaffung von Baurecht für eine gemeinnützige Einrichtung (Sozialzentrum).

Der Geltungsbereich der 8. Änderung umfasst das Flurstück 501/4 in der Flur 8, Gemarkung Pfungstadt und hat eine Gesamtgröße von 2.293 m².

Die Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.  

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung,

vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025

auf der Homepage der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches sowie unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r veröffentlicht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
  • dass die Planunterlagen in Papierform im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt in der Kirchstraße 12 - 14, 2. OG, Bauamt Zimmer 207, während folgender Dienststunden

Montag, Dienstag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-beteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Pfungstadt, den 27.06.2025

Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt

Patrick Koch
Bürgermeister