Nebenwohnung abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Pfungstadt
  • Zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

  • Voraussetzungen

    • Auszug aus einer Nebenwohnung
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

  • Kurztext

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

Zuständige Abteilungen