Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)
Leistungsbeschreibung
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
 - Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
 - Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
 - Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
 - Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
 - Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
 - Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
 
Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.Rechtsgrundlage