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Tempo 30 auf der Darmstädter Straße im Stadtteil Pfungstadt-Eschollbrücken


Auf der Darmstädter Straße (L 3097) in Pfungstadt-Eschollbrücken gilt ab sofort Tempo 30. Grundlage ist eine verkehrsrechtliche Anordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm. Gleichzeitig verbessert die Maßnahme die Sicherheit insbesondere für Kinder, die die Straße regelmäßig queren.

Grundlage ist eine verkehrsrechtliche Anordnung von Hessen Mobil als zuständiger Straßenbaulastträger für die Landesstraße. Diese stützt sich auf § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dient dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden schalltechnische Berechnungen durchgeführt. Dabei ergaben sich entlang der Darmstädter Straße – insbesondere im Bereich der Hausnummern 3 bis 85 – erhöhte Lärmwerte, die teils über den maßgeblichen Richtwerten liegen. Der rund 900 Meter lange Streckenabschnitt weist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von etwa 6.300 Fahrzeugen auf, darunter auch Schwerverkehr. Die Geschwindigkeitsreduzierung stellt nach fachlicher Abwägung ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel dar, um die Lärmbelastung wirksam zu senken. Andere Maßnahmen wie bauliche Veränderungen oder lärmarme Fahrbahnbeläge standen nicht zur Verfügung oder wären unverhältnismäßig gewesen.

Unabhängig vom Lärmschutzaspekt trägt Tempo 30 auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Insbesondere Kinder queren im Rahmen ihres Schulwegs regelmäßig die Darmstädter Straße. Eine geringere Geschwindigkeit verkürzt den Anhalteweg deutlich und reduziert im Ernstfall die Schwere möglicher Unfallfolgen. Reaktionszeiten können besser kompensiert und Konfliktsituationen entschärft werden.

Zudem ist die Darmstädter Straße regelmäßig vom Durchgangsverkehr – insbesondere im Berufsverkehr in Richtung Darmstadt – betroffen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann zu einer gleichmäßigeren Verkehrsabwicklung beitragen und die Situation für die Anwohnenden spürbar beruhigen.

Die entsprechende Beschilderung wurde umgesetzt und ist verbindlich. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird überwacht. Die Stadt wird die Auswirkungen der Maßnahme weiter beobachten und auswerten. Hinweise aus der Bürgerschaft können an das Amt für Bürger und Ordnung gerichtet werden.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur neuen Tempo 30-Beschilderung

  • Warum gilt auf der Darmstädter Straße jetzt Tempo 30?

    Auf der Darmstädter Straße im Stadtteil Eschollbrücken wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Ziel der Maßnahme ist in erster Linie der Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit erhöht – insbesondere für Kinder, die die Straße regelmäßig queren.

  • Wer hat die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet?

    Die Maßnahme basiert auf einer verkehrsrechtlichen Anordnung von Hessen Mobil als zuständigem Straßenbaulastträger für die Landesstraße L 3097.

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde entschieden?

    Die Anordnung stützt sich auf § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach können Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden schalltechnische Berechnungen durchgeführt. Dabei wurden entlang der Darmstädter Straße – insbesondere im Bereich der Hausnummern 3 bis 85 – erhöhte Lärmwerte festgestellt, die teils über maßgeblichen Richtwerten liegen.

  • Wie hoch ist die Verkehrsbelastung auf dem betroffenen Abschnitt?

    Der betroffene Abschnitt ist rund 900 Meter lang. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung liegt bei etwa 6.300 Fahrzeugen, darunter auch Schwerverkehr. Auf Grundlage dieser Belastung wurde eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 StVO angenommen.

  • Warum ist Tempo 30 eine geeignete Maßnahme?

    Eine Reduzierung der Geschwindigkeit führt nach anerkannten lärmtechnischen Modellen zu einer spürbaren Minderung des Lärmpegels. Andere Maßnahmen – wie bauliche Veränderungen oder lärmarme Fahrbahnbeläge – standen nicht zur Verfügung oder wären unverhältnismäßig gewesen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde daher als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig bewertet.

  • Welche Auswirkung hat Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit?

    Unabhängig vom Lärmschutz verbessert Tempo 30 die Verkehrssicherheit deutlich. Eine geringere Geschwindigkeit verkürzt den Anhalteweg, reduziert Reaktionszeiten und verringert im Ernstfall die Schwere möglicher Unfallfolgen. Besonders relevant ist dies für Kinder, die die Darmstädter Straße im Rahmen ihres Schulwegs regelmäßig queren.

  • Ist die Regelung zeitlich begrenzt?

    Nein. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ganztägig (0–24 Uhr) und ganzjährig.

  • Wird die Einhaltung kontrolliert?

    Ja. Die Beschilderung ist verbindlich umgesetzt. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird überwacht.

  • Wird die Maßnahme überprüft?

    Die Stadt wird die Auswirkungen der Regelung weiter beobachten und auswerten. Hinweise aus der Bürgerschaft können an das Amt für Bürger und Ordnung gerichtet werden.