Neues aus dem Rathaus

GRUNDBESITZABGABEN

Stadt Pfungstadt informiert über jährliche Grundbesitzabgaben


Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Bürgerinnen und Bürger erst zum Ende des Jahres 2025 die wiederkehrenden Straßenbeiträge entrichten mussten, ist der Stadt Pfungstadt eine transparente Einordnung besonders wichtig: Bei den nun versandten Bescheiden handelt es sich nicht um eine neue Belastung oder eine Gebührenerhöhung, sondern um die regulären, jährlich wiederkehrenden Grundbesitzabgaben.

Bürgermeister Maximilian Schimmel betont: „Mir ist bewusst, dass finanzielle Bescheide zu jedem Zeitpunkt im Jahr viele Menschen besonders sensibel erreichen – doch noch stärker nach den Belastungen der vergangenen Wochen. Umso wichtiger ist mir die klare Botschaft: Die Gebührengrundlage bleibt auf dem Stand des Vorjahres. Die aktuell versandten Bescheide betreffen ausschließlich die jährlich wiederkehrenden Grundbesitzabgaben. Aber auch wir haben aus Fehlern gelernt und daher ist es für mich persönlich ein großes Anliegen die Transparenz und Verlässlichkeit als zentrale Grundlage unseres Handelns zu erhöhen, auszuweiten und noch früher in die Kommunikation und den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu treten.“

„Die Grundsteuer sowie die Wasser- und Abwassergebühren werden jährlich erhoben und folgen einem festen, bekannten Rhythmus. Die aktuellen Bescheide bilden die regulären Abgaben für das laufende Jahr ab – ohne Anpassung der Gebührensätze.“, ergänzt Andreas Kaldschmidt, Leiter Amt für Finanzen der Stadt Pfungstadt

Der Versand der Bescheide erfolgt – wie bereits seit mehreren Jahren – zentral über das Druckzentrum der ekom21, einem kommunalen Dienstleister. Dies stellt einen einheitlichen, sicheren und effizienten Versand sicher.

Die Abrechnung für Wasser und Abwasser aus dem Jahr 2025 wird am 12. Februar 2026 fällig. Für das Jahr 2026 werden die Wasser- und Abwassergebühren wie gewohnt in vier Vorauszahlungen erhoben. Die Zahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026.

Alle relevanten Informationen zu Beträgen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten sind übersichtlich im jeweiligen Bescheid aufgeführt.

Pressemitteilung: Information Grundbesitzabgaben