das amt für bürger und ordnung informiert
Erinnerung: Rückschnitt von Büschen, Bäumen und Einhaltung der Straßenreinigungspflicht
Gleichzeitig erinnern wir an die Straßenreinigungspflicht: Sie umfasst den Gehweg sowie die Rinne bis zur Straßenmitte. Überwachsende Pflanzen, insbesondere Äste, Hecken und Büsche, sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Bitte beachten Sie dabei folgende Höhen:
- bis 2,50 m über Gehwegen
- bis 4,50 m über Fahrbahnen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe, damit unsere Stadt sicher und gepflegt bleibt.