Neues aus dem Rathaus

amtliche bekanntmachung

Schiedsamtswesen: Wahl einer Schiedsperson und einer Stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Pfungstadt

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gelten folgende Bedingungen für die Eignung:  

  1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  2. Schiedsperson kann nicht sein, wer
    1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
    2. unter Betreuung steht.
    3. als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin/Notar bestellt ist.
    4. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt.
    5. die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin/Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
  3. Schiedsperson soll nicht sein, wer
    1. bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird.
    2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat.
    3. durch sonstige, nicht unter 2. fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Bewerbungen werden bis zum 9. Januar 2026 erbeten an den Magistrat der Stadt Pfungstadt, Hauptamt, Kirchstr. 12–14, 64319 Pfungstadt,

E-Mail: Hauptamt@pfungstadt.de

Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.

 

Pfungstadt, den 28.11.2025                                                    gez. Patrick Koch, Bürgermeister