Neues aus dem Rathaus

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Pfungstadt


Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pfungstadt nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO unter www.pfungstadt.de öffentlich bekannt gemacht.

Nach Abs. 1 bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen sind für jede Person während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen. Auf Wunsch wird für diese gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Satzung oder Verordnung gefertigt. Auf diese Rechte wird im Rahmen der Bekanntgabe nach Abs. 1 hingewiesen.