Gemeinsame Veröffentlichung der Stadt Pfungstadt und der Gemeinde Alsbach-Hähnlein
Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am Freitag, den 25. Oktober 2024 um 10:00 Uhr im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 erläutert worden sind und am
Dienstag, den 22.10.2024 von 10:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, den 23.10.2024 von 08:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag, den 24.10.2024 von 08:30 – 17:30 Uhr
im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 ausgelegen
haben.
Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gernsheim und in den angrenzenden Gemeinden Biebesheim am Rhein, Riedstadt, Pfungstadt, Bickenbach, Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Einhausen und Groß-Rohrheim öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF2352 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Heppenheim, den 14.08.2025
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
Uhlig L.S.
(Verfahrensleiterin)
Gemeinsame Veröffentlichung der Stadt Pfungstadt und der Gemeinde Alsbach-Hähnlein (PDF)