Neues aus dem Rathaus

BürgermeisterSTICHwahl am 26. Oktober 2025

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl der Stadt Pfungstadt am 26.10.2025


Am 28.10.2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten

18.709

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

8.812

Anzahl der gültigen Stimmen

8.715

Anzahl der ungültigen Stimmen

97

Die Wahlbeteiligung betrug 47,10 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr.

Familien- und      Rufname

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

Prozent (%)

1

Schimmel, Maximilian

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

 

5.092

58,43 %

2

Seeger, Katrin

Einzelbewerberin Seeger

3.623

41,57 %

 

Auf den Bewerber Herrn Schimmel, Maximilian sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Pfungstadt gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG). 

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Pfungstadt, 29.10.2025
gez.
Andreas Ade
Gemeindewahlleiter

Der vorgeschriebene Aushang dieser Bekanntmachung erfolgt von 30.10.2025 bis 20.11.2025 im Aushangkasten der Stadt Pfungstadt vor dem Haupteingang des Stadthaus I, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt.