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BürgermeisterSTICHwahl am 26. Oktober 2025
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl der Stadt Pfungstadt am 26.10.2025
Am 28.10.2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Anzahl der Wahlberechtigten | 18.709 |
Anzahl der Wählerinnen und Wähler | 8.812 |
Anzahl der gültigen Stimmen | 8.715 |
Anzahl der ungültigen Stimmen | 97 |
Die Wahlbeteiligung betrug 47,10 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozent (%) |
1 | Schimmel, Maximilian | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
| 5.092 | 58,43 % |
2 | Seeger, Katrin | Einzelbewerberin Seeger | 3.623 | 41,57 % |
Auf den Bewerber Herrn Schimmel, Maximilian sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.
Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Pfungstadt gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Pfungstadt, 29.10.2025
gez.
Andreas Ade
Gemeindewahlleiter
Der vorgeschriebene Aushang dieser Bekanntmachung erfolgt von 30.10.2025 bis 20.11.2025 im Aushangkasten der Stadt Pfungstadt vor dem Haupteingang des Stadthaus I, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt.
