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amtliche bekanntmachung
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2025
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Pfungstadt für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Pfungstadt festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
in Höhe von
16.868.848 €
(in Worten: sechzehn Millionen achthundertachtundsechzigtausendachthundertachtundvierzig Euro);
- in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite
in Höhe von
9.000.000 €
(in Worten: neun Millionen Euro)
