Amtliche bekanntmachung
Gebühren- und Friedhofsordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pfungstadt
Die Auskunft umfasst nach § 44 Abs. 1 Satz1 i.V.m. § 35 BMG Vor- und Familienname, akademische Grade und die Anschrift sowie ggf. Tag und Art eines Jubiläums.
- Mit einem formlosen schriftlichen Antrag können Einwohnerinnen und Einwohner ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer Daten an folgende Stellen widersprechen:
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)
- Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von glaubensverschiedenen Familienangehörigen (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
- Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 Soldatengesetz)
2. Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wird auf schriftlichen Antrag oder von Amts wegen eingetragen,
wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person
durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche
schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Auskunftssperre muss besonders begründet und vor ihrer
Eintragung von der Meldebehörde genehmigt werden. Sie wird auf zwei Jahre befristet; sie kann auf Antrag oder
von Amts wegen verlängert werden.
Weitere Auskünfte und Anträge für die Eintragung oben angegebener Widersprüche und Sperren erhalten Sie im Bürgerbüro, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt. Sie können die Übermittlungssperren auch persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises im Bürgerbüro beantragen.
Pfungstadt, 07.01.2025
Magistrat der Stadt Pfungstadt
Amt für Bürger und Ordnung
-Bürgerbüro-