Amtliche bekanntmachung der Stadt Pfungstadt
Bauleitplanverfahren der Stadt Pfungstadt Aufstellung des Bebauungsplans „Ost II - Neufassung“ - 8. Änderung“ in der Gemarkung Pfungstadt
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.12.2025 den Bebauungsplan „Ost ll – Neufassung“, 8. Änderung einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss). Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Allgemeines Planziel ist die Schaffung von Baurecht für eine gemeinnützige Einrichtung (Sozialzentrum). Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Pfungstadt, zwischen der Mühlstraße, Odenwaldstraße und der Freiligrathstraße. Der Geltungsbereich der 8. Änderung umfasst das Flurstück 501/4 in Flur 8, Gemarkung Pfungstadt und hat eine Gesamtgröße von 2.293 m² (siehe Abbildung).
Die Änderung des Bebauungsplans wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan „Ost ll – Neufassung“ 8. Änderung, bestehend aus Planurkunde (Planzeichnung und textlichen Festsetzungen) und der dazugehörigen Begründung, ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Die v.g. Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan „Ost ll – Neufassung“, 8. Änderung werden ab sofort im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14 in 64319 Pfungstadt, 2. OG, Raum 207, Bauamt Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Dienststunden) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:
Montag, Dienstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Diese Bekanntmachung sowie die v.g. Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan „Ost ll – Neufassung“, 8. Änderung werden im Sinne des § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet eingestellt auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de --> Bürgerservice --> Neues aus dem Rathaus --> Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“.
Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches
Zusätzlich können die v.g. Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan „Ost ll – Neufassung“, 8. Änderung auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen abgerufen werden unter dem Link:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r
oder im Bürger-GIS auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter dem Link:
https://www.ladadi.de/bauen-umwelt/bauaufsicht/grundstuecksinformationen.html eingesehen werden.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfungstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan „Ost ll – Neufassung“, 8. Änderung in der Gemarkung Pfungstadt, einschließlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Pfungstadt in Kraft.
Pfungstadt, den 14.01.2026
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Maximilian Schimmel
Bürgermeister
2026-01-15_Planurkunde_gez
04_Pfungstadt_Ost II Neufassung_8. Änderung_Begründung_Satzung_2025-09-02
