amtliche bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Aufstellung des Bebauungsplans „An der Christian-Meid-Straße“ in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 5
In ihrer öffentlichen Sitzung am 03.11.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung alsdann den Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2024 hinsichtlich des Umgriffs für die Grenze des vorläufigen räumlichen Geltungsbereichs konkretisiert wie folgt: Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 5, Nr. 58/3, 59/1, 60/1, 61/1, 61/3, 62/1 und 419. Dieser räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 26.132 m². Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.

Abbildung: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung der Grenze für den vorläufigen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans (strichlierte Umgrenzungslinie), ohne Maßstab
Quelle: HLBG (2025): Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, mit eigenen Eintragungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat in gleicher Sitzung am 03.11.2025 den Bebauungsplan „An der Christian-Meid-Straße“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.
Es wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass aufgrund der vorgenannt beschlossenen Verfahrensdurchführung nach § 13a BauGB im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Erfordernis und Ziel der Bauleitplanung:
Ziel der Bauleitplanung ist, einen bereits vorhandenen Schulstandort zunächst bauleitplanerisch zu sichern und zugleich die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für erforderliche bauliche Erweiterungen zu schaffen. Auf dem Areal befinden sich zwei Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg, zum einen im nördlichen Teil die Erich-Kästner-Grundschule, zum anderen im Süden die Helene-Weber-Schule. Die Erweiterungsfläche erstreckt sich auch auf einen Teil des Friedhofs der Stadt Pfungstadt, der zum Zwecke der Umsetzung der Bauleitplanung entsprechend umgewidmet werden soll.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „An der Christian-Meid-Straße“ in der Gemarkung Pfungstadt, bestehend aus der Begründung, dem Planteil mit der Planzeichenerklärung und der Nutzungsschablone (tabellarische Festsetzungen) sowie dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) und Hinweisen), in der Zeit vom
17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während des o.g. Zeitraums im Internet auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt veröffentlicht werden unter www.pfungstadt.de ® Bürgerservice ® Neues aus dem Rathaus ® Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“.
Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches
Die Unterlagen sind ferner auf dem zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter dem vorgenannten Link zur Einsicht bereitgehalten.
Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung ermöglicht. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „An der Christian-Meid-Straße“ werden während des oben genannten Zeitraumes als weiteres Informationsangebot im Stadthaus der Stadt Pfungstadt, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung im Raum 210 (2. Obergeschoss), in der Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:
Montag und Dienstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung. Dort werden die v. g. Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan während der Auslegungsfrist zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bei der Stadtverwaltung Pfungstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit wird durch Einstellen der Planung ins Internet und zusätzlicher öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am förmlichen Verfahren beteiligt, auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben und elektronisch via eMail übermittelt werden sollen an folgende E-Mail-Adresse: stadtplanung@pfungstadt.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, z.B. mündlich zur Niederschrift oder papierschriftlich bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt;
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können;
- durch die zusätzliche öffentliche Auslegung eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.
Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen) Bezug genommen wird, im Stadthaus der Stadt Pfungstadt, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung im Raum 210 (2. Obergeschoss), in der Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Ingenieurbüro IP-KONZEPT in Lautertal übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Pfungstadt, den 14.11.2025
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch, Bürgermeister
