Neues aus dem Rathaus

amtliche bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pfungstadt im Bereich des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“


Es wird hiermit bekannt gemacht, dass das Regierungspräsidium Darmstadt mit Verfügung vom 3 Dezember 2025, Aktenzeichen 0029-III 31.2-61.d.02.06-00080#2025-00002, die vorbezeichnete Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB genehmigt hat. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ hat die Stadtverordnetenversammlung zuvor in ihrer Sitzung am 03.11.2025 gefasst.

Die räumliche Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung betrifft die im ursprünglich rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 3, Nr. 163/4, 163/6, 164/11, 164/12, 165/5, 165/7, 166/5, 166/6, 224/3, 239/4, 239/6, 239/7, 239/8 sowie Nr. 171/2 teilweise, 171/3, 172 teilweise und 173 teilweise, die in der nachfolgenden Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie dargestellt sind (ohne Maßstab).

Abbildung   Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster mit Eintragung der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 3 (strichlierte Umgrenzungslinie), ohne Maßstab

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus dem Planteil, der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen (Tabelle zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (nur nachrichtlich als Bestandteil des Bebauungsplans), Bestandskarte (nur nachrichtlich als Bestandteil des Bebauungsplans), Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen vom 22.07.2025, Lageplan zur Kampfmitteluntersuchung, Allgemeine Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen, Bauaushubüberwachung und Baubegleitende Kampfmittelräumung) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB werden ab sofort im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt, 2. OG, Bauamt Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung  zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt; die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt:

 

Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:

Montag, Dienstag:      von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:                 von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                          von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Diese Bekanntmachung sowie die wirksame Flächennutzungsplanänderung wird im Sinne des § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet eingestellt auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de ® Bürgerservice ® Neues aus dem Rathaus ® Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“. Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches

Zusätzlich können die v.g. Unterlagen zur teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplans auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen abgerufen werden unter dem Link: https://bauleitplanung.hessen.de/aktuelles/zentrales-internetportal-für-die-bauleitplanung oder auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter dem Link: https://www.ladadi.de/bauen-umwelt/bauaufsicht/grundstuecksinformationen.html eingesehen werden

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 215 Abs. 1 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt, geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, darzulegen.

 

Pfungstadt, den 10.12.2025

Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt,

Patrick Koch (Bürgermeister)