Neues aus dem Rathaus

amtliche bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt 9. Änderung des Bebauungsplans "Ost II - Neufassung" in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 8


Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Kriterien für das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB sind erfüllt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen. Im beschleunigten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Planungsziel und Abgrenzung des Änderungsbereichs

Das Grundstück „Odenwaldstraße 9“ in Pfungstadt soll neu entwickelt werden, die auf dem Grundstück befindliche Filiale der Sparkasse und die Nebengebäude sollen abgebrochen werden. Die geplante Neubebauung besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern. Das Bauvorhaben wurde mit der Bauverwaltung Pfungstadt und der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg vorabgestimmt, die Unterlagen der Genehmigungsplanung liegen im Entwurf vor. Ziel der Planung ist es, das Bauvorhaben planungsrechtlich zu ermöglichen.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von 0,1 ha. Er besteht aus dem Flurstück 499/1 der Flur 8. Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Abbildung: ALage des Änderungsbereichs (genordet, unmaßstäblich); Datengrundlage: ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans „Ost II – Neufassung“ wird in der Zeit von

             Montag, 23. Februar 2026 bis einschließlich Donnerstag, 26. März 2026

im Internet veröffentlicht und kann unter http://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann an gleicher Stelle eingesehen werden. 

Die Unterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) abgerufen werden.

Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans „Ost II – Neufassung“ wird während des genannten Veröffentlichungszeitraums zusätzlich im Stadthaus der Stadt Pfungstadt, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung im Raum 210 (2. Obergeschoss), in der Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. 

Jede Person hat das Recht, den Entwurf während der Dauer der Veröffentlichung einzusehen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:

  • Montag und Dienstag:    von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch:                          geschlossen
  • Donnerstag:                      von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag:                               von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Hinweis auf die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen

Stellungnahmen zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichung wie folgt abgegeben werden:

  • per E-Mail an stadtplanung@pfungstadt.de,
  • mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt,
  • papierschriftlich bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in 64319 Pfungstadt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Über die abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt im Rahmen der Abwägung in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der E-Mail-Adresse oder/und der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Hinweis zur Beauftragung eines Planungsbüros

Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde gem. § 4b BauGB Teile des Verfahrens auf private Dritte übertragen. Es wird hiermit darüber informiert, dass die Stadt Pfungstadt von dieser Möglichkeit durch Beauftragung des Planungsbüros prosa | Architektur + Stadtplanung BDA Gebrauch gemacht hat.

Pfungstadt, den 19.02.2026
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt

Maximilian Schimmel, Bürgermeister