Neues aus dem Rathaus

amtliche bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt - Aufstellung des Bebauungsplans 1. Änderung "Zwischen Westumgehung und B 426" in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 3


Die Stadtverordnetenversammlung hat in gleicher Sitzung am 01.06.2026 den Bebauungsplans zur 1. Änderung „Zwischen Westumgehung und B 426“ i“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.

Nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Es wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1; § 4c BauGB wird nicht angewandt.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft eine Fläche von rd. 5.359 m² und ist in der nachfolgenden Abbildung durch eine schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie dargestellt (unmaßstäbliche Abbildung). Im Einzelnen werden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 3, Nr. 163/4, 164/11, 164/12, 165/5, 165/7, 166/5, 171/3, 224/3, 239/4, 239/6, 239/7, 239/8 sowie Nr. 164/3 und 164/13 jeweils teilweise erfasst.

Abb.: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung der vorläufigen Grenze für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 1. Änderung „Zwischen Westumgehung und B 426“, Gemarkung Pfungstadt, Flur 3 (unmaßstäblich)

Erfordernis und Ziel der Bauleitplanung:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Umsetzung eines Vorhabens der Systemgastronomie zu schaffen und die bestehende Planung an zwischenzeitlich eingetretene geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ in der Gemarkung Pfungstadt, bestehend aus der Begründung, dem Planteil mit der Planzeichenerklärung und der Nutzungsschablone (tabellarische Festsetzungen) sowie dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO), einer Kennzeichnung und Hinweisen), in der Zeit vom


17.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026


gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während des o.g. Zeitraums im Internet auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt veröffentlicht wird unter www.pfungstadt.de  Bürgerservice  Neues aus dem Rathaus  Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“. Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter dem vorgenannten Link zur Einsicht bereitgehalten. Zudem sind die Unterlagen auf dem zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-inhessen-a-z/p-r veröffentlicht. 


Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung ermöglicht. Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Westumgehung und B 426“ in der Gemarkung Pfungstadt werden während des oben genannten Zeitraumes als weiteres Informationsangebot im Stadthaus der Stadt Pfungstadt, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung im Raum 210 (2. Obergeschoss), Kirchstraße 12–14 in 64319 Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:

  • Montag und Dienstag:                     von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch:                                            geschlossen
  • Donnerstag:                                       von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag:                                                von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Dort werden die v. g. Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan während der Auslegungsfrist zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bei der Stadtverwaltung Pfungstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit wird durch Einstellen der Planung ins Internet und zusätzlicher öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am förmlichen Verfahren beteiligt, auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben und elektronisch via E-Mail übermittelt werden sollen an folgende E-Mail-Adresse: stadtplanung@pfungstadt.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, z.B. mündlich zur Niederschrift oder papierschriftlich bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12–14 in 64319 Pfungstadt;
  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können;
  • durch die zusätzliche öffentliche Auslegung eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht.


Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen) Bezug genommen wird, im Stadthaus der Stadt Pfungstadt, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung im Raum 207 (2. Obergeschoss), Kirchstraße 12 –14 in 64319 Pfungstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten (siehe vorstehend oder im Internet über www.pfungstadt.de) eingesehen werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Ingenieurbüro InfraPro in Lautertal übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Pfungstadt, den 15.06.2026
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Maximilian Schimmel
(Bürgermeister)