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Abgaben
Wasserzählerstand bis 13. November melden
Für die Jahresabrechnung 2026 bittet die Stadt Pfungstadt um die fristgerechte Übermittlung der benötigten Wasserzählerstände. Dabei sind ausschließlich die auf der Ablesekarte aufgeführten Zähler zu berücksichtigen.
Private Gartenwasserzähler (Unterzähler) sind an dem Zusatz „G“ vor der Zählernummer zu erkennen. Funkwasserzähler, die sich in einem grauen Kasten befinden, werden gesondert durch das Wasserwerk per Funk ausgelesen und müssen nicht gemeldet werden.
Wer seine Zählerstände online übermittelt, muss die Ablesekarte nicht zusätzlich zurücksenden. Bei einer Meldung per Post gilt ebenfalls der 13. November 2026 als Rücksendefrist.
Bitte beachten Sie, dass telefonische Zählerstandsmeldungen nicht entgegengenommen werden können. Zusätzliche Wasserzähler, Bemerkungen oder Mitteilungen sollen nicht auf der Ablesekarte eingetragen werden.
Die Online-Meldung kann hier vorgenommen werden: https://onlinezaehler.ekom21.de/pfungstadt



