amtliche bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Aufstellung des Bebauungsplans „Eberstädter Straße 111“ in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 7


Mit der Bauleitplanung sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in einem Bereich in der Gemarkung Hahn geschaffen werden, der in der im Verfahren befindlichen Neufassung des Gesamt-Flächennutzungsplans der Stadt Pfungstadt als Potenzialfläche für Wohnen identifiziert wurde. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Hahn, nördlich der Wilhelm-Weingärtner-Straße / Gehrengasse. Der Geltungsbereich betrifft eine Fläche von rd. 18.919 m², wovon rund 4.042 m² auf die bestehende Verkehrsfläche der Wilhelm-Weingärtner-Straße / Gehrengasse entfallen.

Es wird ferner bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt in gleicher öffentlichen Sitzung am 28.09.2026 die Entwurfsplanung für die Bauleitplanung zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. §3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. §4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung des bestehenden Nahversorgungsstandortes geschaffen werden. Vorgesehen sind die Neuerrichtung eines zeitgemäßen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes sowie die Ergänzung des Standortes um weitere Dienstleistungs-, Gesundheits- und Gewerbenutzungen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt im östlichen Bereich der Eberstädter Straße und umfasst eine Fläche von ca. 7.750 m². Der vorläufige Geltungsbereich betrifft die Flurstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 7, Nr. 147/1, 147/2 und 408/12 tlw. (Straßenparzelle).

Der vorläufige Umgriff des o.g. räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Stadtverwaltung, Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, Zimmer 207 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB und von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung, das Verträglichkeitsgutachten „Die Eberstädter Straße 111 in Pfungstadt als Standort für einen Lebensmitteldiscounter, Verträglichkeitsgutachten zu einem Erweiterungsvorhaben", die artenschutzrechtliche Untersuchung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt unter 
https://www.pfungstadt.de/buergerservice/amtliche-bekanntmachungen/bauliches

und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r > Pfungstadt > Zum Bebauungsplan im Verfahren

während der gesamten Veröffentlichungsfrist von

Montag, dem 26.10.2026 bis einschließlich Freitag, dem 27.11.2026

einsehbar und können heruntergeladen werden.

Elektronische Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist an stadtplanung@pfungstadt.de oder beteiligung@fischer-plan.de gesendet und abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. mündlich zur Niederschrift oder papierschriftlich.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen in der Stadtverwaltung, Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, Zimmer 207 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können montags und dienstags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehen werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wurde bekannt gemacht, dass durch die zusätzliche öffentliche Auslegung eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt. Die nach §4 Abs. 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.

Die Stadt Pfungstadt hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§2a bis 4a BauGB beauftragt. Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Sofern in den Planunterlagen keine anderen Datenquellen genannt sind, können alle aufgeführten DIN-Normen, Arbeitsblätter etc. in der Stadtverwaltung, Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, Zimmer 207 eingesehen werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.


Pfungstadt, den 23.10.2026

Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Maximilian Schimmel
(Bürgermeister)